Urkunde für Eingetragene Partnerschaft - Nachträgliche Ausstellung

Voraussetzungen

Der Personenstandsfall "Eingetragene Partnerschaft " muss bereits beurkundet sein.

Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden haben:

  • Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie deren Vorfahren und Nachkommen. Dies gilt nicht für Geschwister.
  • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht
  • Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes im Rahmen der Vollziehung der Gesetze

Unter "Urkunden" sind auch Abschriften der jeweiligen eingetragenen Partnerschaft zu verstehen.

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Zuständige Stelle

Eingetragene Partnerschaften nach dem 1. Jänner 2010:
Urkunden sind erhältlich bei der Anmeldestelle der
Bezirksverwaltungsbehörde im Personenstandswesen (MA 35)
5., Schönbrunner Straße 54

Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Wichtiger Hinweis: Am Donnerstag gibt es am Nachmittag bei der Bezirksverwaltungsbehörde Wien-Margareten (örtlich ident mit dem Standesamt Wien-Margareten) nur Journaldienst. Da üblicherweise zu dieser Zeit sehr viele KundInnen vorsprechen, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Kosten und Zahlung

  • Die Antragsgebühr für schriftliche Anträge (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung) beträgt 14,30 Euro. Bei persönlicher Vorsprache oder fernmündlicher Antragstellung entfällt die Antragsgebühr.
  • Für jede Personenstandsurkunde müssen zusätzlich Gebühren von 9,30 Euro bezahlt werden.
  • Für die Bestellung von Urkunden durch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes fallen keine Gebühren an.
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Urkunde wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt. Schriftlich angeforderte Urkunden (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung) werden auf dem Postweg per Einschreiben übermittelt.

Beachten

Urkunden zu eingetragenen Partnerschaften sind vorläufig nur in der Bezirksverwaltungsbehörde im Personenstandswesen (MA 35) erhältlich.

Verlust von Urkunden

Rund um die eingetragene Partnerschaft

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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