Namensänderung für Volljährige unehelicher Abstammung in den Namen des Vaters - Antrag

Voraussetzungen

  • Die AntragstellerInnen müssen österreichische StaatsbürgerInnen sein.
  • Der Hauptwohnsitz der AntragstellerInnen muss in Wien sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburt in Wien: Geburtsurkunde
  • Geburt nicht in Wien (jedoch in Österreich): Abschrift aus dem Geburtenbuch nicht älter als sechs Monate
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Sind die AntragstellerInnen nicht in Wien, jedoch in Österreich oder im Ausland geboren, ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes zuständig.

Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Wichtiger Hinweis: Am Donnerstag gibt es am Nachmittag bei den Standesämtern nur Journaldienst. Da üblicherweise zu dieser Zeit sehr viele KundInnen vorsprechen, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Kosten und Zahlung

Der Antrag auf Namensänderung kostet 13,20 Euro.

Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Liegen alle erforderlichen Dokumente vor, wird der Antrag sofort erledigt.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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