Namensänderung für uneheliche Kinder in den Familiennamen des Vaters bei Ausstellung der Geburtsurkunde - Antrag

Voraussetzungen

Soll der Familienname des Kindes im Zuge der Beurkundung einer Geburt und Anerkennung der Vaterschaft in den Familiennamen des Anerkennenden geändert werden, ist die gleichzeitige Vorsprache von Vater und Mutter am Standesamt erforderlich.

  • Die Mutter muss österreichische Staatsbürgerin und volljährig sein.
  • Der Hauptwohnsitz der Mutter muss Wien sein.

Erforderliche Unterlagen

Zuständige Stelle

Standesamt

Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Wichtiger Hinweis: Am Donnerstag gibt es am Nachmittag bei den Standesämtern nur Journaldienst. Da üblicherweise zu dieser Zeit sehr viele KundInnen vorsprechen, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Der Antrag wird sofort erledigt.

Beachten

Der Vater hat ein Anhörungsrecht.

Weiterführende Informationen

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