Vaterschaft bei Anmeldung der Geburt - Anerkennung
Voraussetzungen
Die Anerkennung muss persönlich durch den volljährigen Anerkennenden abgegeben werden. Bei Minderjährigkeit des Anerkennenden ist ein Anruf beim Standesamt erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Mutter ledig
- Mutter geschieden
- Mutter verwitwet
- Mutter verheiratet
Zuständige Stelle
Wahlweise:
- Standesamt
- MAG ELF - Amt für Jugend und Familie, Dezernat 1 - Rechtsvertretung
- Gerichte oder NotarInnen
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Wichtiger Hinweis: Am Donnerstag gibt es am Nachmittag bei den Standesämtern nur Journaldienst. Da üblicherweise zu dieser Zeit sehr viele KundInnen vorsprechen, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Kosten und Zahlung
Für die Anerkennung der Vaterschaft fallen keine Kosten an. Für jede gewünschte Urkunde müssen 9,30 Euro bezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Anmeldung der Geburt muss spätestens einen Monat nach der Geburt erfolgen.
Beachten
Wenn das Kind nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt (Mutter: Nicht-Österreicherin), muss unbedingt vor Anerkennung der Vaterschaft mit dem zuständigen Standesamt telefonisch Kontakt aufgenommen werden.
Formular
Ist die Mutter nicht mit anwesend, ist zusätzlich die genau ausgefüllte und von der Mutter unterschriebene Vollmacht erforderlich:
Weiterführende Informationen
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
Kontaktformular
