Aufenthaltstitel Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige Schlüsselkraft - Antrag
Allgemeine Informationen
Für einen längerfristigen (also nicht bloß vorübergehenden) Aufenthalt im Bundesgebiet mit Niederlassungsabsicht wird ein Aufenthaltstitel oder eine Niederlassungsbewilligung erteilt.
Voraussetzungen
Für die Erteilung dieses Aufenthaltszweckes ist ein positives Gutachten des AMS Voraussetzung.
Fristen und Termine
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels beantragt werden. Frühestens zwölf Monate nach Niederlassung und einer weiteren Beschäftigung als Schlüsselkraft kann eine Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Nach zwei Jahren Niederlassung kann ein dreijähriger Aufenthaltstitel erteilt werden. Es besteht die Möglichkeit, nach fünf Jahren durchgehender Niederlassung bei Erfüllung des Moduls II der Integrationsvereinbarung (B1 GER) den Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" zu erlangen.
Zuständige Stelle
- Für Erst- und Verlängerungsanträge (Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige Schlüsselkräfte nur bei Erstantrag, bei Verlängerung "Niederlassungsbewilligung") ist die Einwanderungsbehörde (MA 35) zuständig: Fachbereich Einwanderung Referat 3.0 - "Erwerbstätige"
Erforderliche Unterlagen
Pro Person muss ein in deutscher Sprache verfasster "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" mit Angabe des Aufenthaltszweckes ausgefüllt werden.
Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, es werden jedoch grundsätzlich nur Kopien einbehalten.
Die Originaldokumente müssen, je nach Ausstellungsstaat, mit diplomatischer Beglaubigung oder Apostille versehen und gemeinsam mit der von GerichtsdolmetscherInnen beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Beglaubigt werden müssen grundsätzlich Geburtsurkunde, Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft, Führungszeugnis, (ggf. Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft, Sterbeurkunde).
Allen Anträgen müssen immer folgende Urkunden und Nachweise beigelegt werden:
- Gültiges Reisedokument
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde
- Erforderlichenfalls:
- Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft
- Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft
- Urkunde über Adoption
- Nachweis oder Urkunde über etwaige Verwandtschaftsverhältnisse
- Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Eigentumsnachweise, Miet- oder Untermietverträge)
- Nachweis über die Höhe der Mietbelastung bzw. der Betriebskosten der Unterkunft
- Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Pensionsleistungen des Haftenden)
- Nachweis über allfällige Kreditbelastungen (z. B. durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes)
- Nachweis des Transfers von Investitionskapital oder der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
- Beschreibung und Ziele der beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit ("Businessplan")
- Bei Erstanträgen:
- Auszug aus dem Strafregister aus dem Herkunftsland (nicht älter als drei Monate)
- Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Das Modul I der Integrationsvereinbarung (A2 GER1) gilt bei InhaberInnen eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot-Karte" ex-lege als erfüllt.
Kosten und Zahlung
Pauschalgebühr: zirka 120 Euro.
Über die Pauschalgebühr hinaus müssen ausländische Personenstandsurkunden vergebührt werden. Je nach Art des Dokuments beträgt die Gebühr 3,90 Euro, 7,20 Euro oder 14,30 Euro.
Der Aufenthaltstitel wird nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt. Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels:
- Weitere Formulare und Merkblätter
Zusätzliche Informationen
Im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz lautet dieser Aufenthaltszweck "Aufenthaltstitel Rot-Weiß-Rot-Karte" mit dem Zusatz "nur selbständige Erwerbstätigkeit zulässig".
Familiennachzug (Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot-Karte plus") ist möglich.
Die erstmalige Erteilung dieser Bewilligung ist quotenfrei.
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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