Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" - Antrag
Allgemeine Informationen
EhegattInnen, eingetragene gleichgeschlechtliche PartnerInnen sowie minderjähre Kinder von ÖsterreicherInnen können nach fünf Jahren ununterbrochener Niederlassung diesen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" erhalten. Bei verheirateten Personen muss die Ehe seit mindesten zwei Jahren mit der zusammenführenden Person bestehen.
Voraussetzungen
Ab 1. Juli 2011 kann der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" nur erteilt werden, wenn ein Nachweis über die Erfüllung des Moduls II der Integrationsvereinbarung (B1 GER) vorliegt.
Fristen und Termine
Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" dokumentiert das unbefristete Aufenthaltsrecht sowie den freien Arbeitsmarktzugang einer drittstaatsangehörigen Person. Er wird in Kartenform mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt. Bei Ablauf muss wieder "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" beantragt werden und wird neuerlich ausgestellt, sofern der Aufenthaltstitel nicht ungültig oder gegenstandslos wurde oder erloschen ist.
Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" beinhaltet unbefristetes Niederlassungsrecht sowie freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich und wird für fünf Jahre ausgestellt.
Zuständige Stelle
- Für Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" von selbständig Erwerbstätigen ist die Einwanderungsbehörde (MA 35) zuständig: Fachbereich Einwanderung Referat 3.0 - "Erwerbstätige"
- Für Anträge von Personen die nicht selbständig Erwerbstätig sind, ist die Einwanderungsbehörde (MA 35) zuständig: Fachbereich Einwanderung - Außenstellen in den Bezirken
Erforderliche Unterlagen
Pro Person muss ein in deutscher Sprache verfasster "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" mit Angabe des Aufenthaltszweckes ausgefüllt werden.
Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, es werden jedoch grundsätzlich nur Kopien einbehalten.
Die Originaldokumente müssen, je nach Ausstellungsstaat, mit diplomatischer Beglaubigung oder Apostille versehen und gemeinsam mit der von GerichtsdolmetscherInnen beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Beglaubigt werden müssen grundsätzlich Geburtsurkunde, Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft, Führungszeugnis, (ggf. Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft, Sterbeurkunde).
Allen Anträgen müssen immer folgende Urkunden und Nachweise beigelegt werden:
- Gültiges Reisedokument
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde
- Erforderlichenfalls:
- Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft
- Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft
- Urkunde über Adoption
- Nachweis oder Urkunde über etwaige Verwandtschaftsverhältnisse
- Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Eigentumsnachweise, Miet- oder Untermietverträge)
- Nachweis über die Höhe der Mietbelastung bzw. der Betriebskosten der Unterkunft
- Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über allfällige Kreditbelastungen (z. B. durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes)
- Nachweis der Erfüllung von Modul II der Integrationsvereinbarung (B1 GER)
- Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Kosten und Zahlung
Pauschalgebühr: zirka 170 Euro.
Über die Pauschalgebühr hinaus müssen ausländische Personenstandsurkunden vergebührt werden. Je nach Art des Dokuments beträgt die Gebühr 3,90 Euro, 7,20 Euro oder 14,30 Euro.
Der Aufenthaltstitel wird nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt. Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels:
- Weitere Formulare und Merkblätter
Zusätzliche Informationen
Die Erteilung dieser Bewilligung ist quotenfrei.
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
Kontaktformular
