Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" - Antrag

Allgemeine Informationen

Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" kann Drittstaatsangehörigen erteilt werden, die in den letzten fünf Jahren ununterbrochen zur Niederlassung berechtigt waren.

Voraussetzungen

Ab 1. Juli 2011 kann der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" nur erteilt werden, wenn ein Nachweis über die Erfüllung des Moduls II der Integrationsvereinbarung (B1 GER) vorliegt.

Fristen und Termine

Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" dokumentiert das unbefristete Aufenthaltsrecht sowie den freien Arbeitsmarktzugang einer drittstaatsangehörigen Person. Er wird in Kartenform mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt. Bei Ablauf muss wieder "Daueraufenthalt - EG" beantragt werden und wird neuerlich ausgestellt, sofern der Aufenthaltstitel nicht ungültig oder gegenstandslos wurde oder erloschen ist.

Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" beinhaltet unbefristetes Niederlassungsrecht sowie freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich und wird für fünf Jahre ausgestellt.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Pro Person muss ein in deutscher Sprache verfasster "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" mit Angabe des Aufenthaltszweckes ausgefüllt werden.

Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, es werden jedoch grundsätzlich nur Kopien einbehalten.

Die Originaldokumente müssen, je nach Ausstellungsstaat, mit diplomatischer Beglaubigung oder Apostille versehen und gemeinsam mit der von GerichtsdolmetscherInnen beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Beglaubigt werden müssen grundsätzlich Geburtsurkunde, Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft, Führungszeugnis, (ggf. Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft, Sterbeurkunde).

Allen Anträgen müssen immer folgende Urkunden und Nachweise beigelegt werden:

  • Gültiges Reisedokument
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde
  • Erforderlichenfalls:
    • Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft
    • Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft
    • Urkunde über Adoption
    • Nachweis oder Urkunde über etwaige Verwandtschaftsverhältnisse
  • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Eigentumsnachweise, Miet- oder Untermietverträge)
  • Nachweis über die Höhe der Mietbelastung bzw. der Betriebskosten der Unterkunft
  • Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über allfällige Kreditbelastungen (z. B. durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes)
  • Nachweis der Erfüllung von Modul II der Integrationsvereinbarung (B1 GER)
  • Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Kosten und Zahlung

Pauschalgebühr: zirka 170 Euro.
Über die Pauschalgebühr hinaus müssen ausländische Personenstandsurkunden vergebührt werden. Je nach Art des Dokuments beträgt die Gebühr 3,90 Euro, 7,20 Euro oder 14,30 Euro.

Der Aufenthaltstitel wird nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt. Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

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Zusätzliche Informationen

Familiennachzug ist möglich.

Die Erteilung dieser Bewilligung ist quotenfrei.

Homepage: Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt

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