Niederlassungsbewilligung für Angehörige von ÖsterreicherInnen bzw. EWR- oder Schweizer BürgerInnen - Antrag
Allgemeine Informationen
Familienangehörigen von EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen und ÖsterreicherInnen, die ihr unionsrechtliches oder das ihnen aufgrund des Freizügigkeitsabkommens EG Schweiz zukommende Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten nicht in Anspruchgenommen haben, kann eine Niederlassungsbewilligung "Angehöriger" erteilt werden, wenn die genannten Erteilungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Voraussetzungen
Ab 1. Juli 2011 muss bei Erstantragstellung ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf A1-Level vorgelegt werden.
Ausnahmen:
- Personen, die eine Rot-Weiß-Rot-Karte oder Blaue Karte-EU beantragen
- Familienangehörige von Rot-Weiß-Rot-Karten BesitzerInnen "Besonders Hochqualifizierte"
- Kinder bis 14 Jahre
- Personen, denen wegen ihres dauerhaft schlechten physischen oder psychischen Gesundheitszustandes die Erbringung nicht zugemutet werden kann (amtsärztliches oder vertrauensärztliches Gutachten)
Als "Angehörige" gelten:
- Verwandte des Zusammenführenden oder der EhegattInnen/LebenspartnerInnen in gerader aufsteigender Linie, sofern ihnen Unterhalt tatsächlich geleistet wird.
- LebenspartnerInnen, die das Bestehen einer dauerhaften Beziehung nachweisen.
- Weitere Angehörige, wenn bereits im Herkunftsstaat ein gemeinsamer Haushalt bestanden hat und Unterhalt bezogen wurde.
Die Zusammenführenden müssen jedenfalls eine Haftungserklärung abgeben und diese muss auch tragfähig sein (ausreichendes Unterhaltsmittel für beantragte Person, nach Abzug des notwendigen Einkommens für die Kernfamilie).
InhaberInnen eines solchen Aufenthaltstitels dürfen nicht erwerbstätig sein.
Eine Zweckänderung des Aufenthaltstitels "Angehöriger" auf den Aufenthaltszweck "Niederlassungsbewilligung" mit dem Zusatz "Arbeitsmarktzugang nur mit Arbeitsmarktdokument" ist nur möglich, wenn eine arbeitsrechtliche Bewilligung vorliegt und ein entsprechender Quotenplatz vorhanden ist.
Fristen und Termine
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels beantragt werden. Für Drittstaatsangehörige, die in den letzten fünf Jahren ununterbrochen zur Niederlassung berechtigt waren, besteht die Möglichkeit, anschließend den Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" zu erlangen, sofern Modul II der Integrationsvereinbarung (B1 GER) erfüllt ist und eigene, ausreichende und regelmäßige Einkünfte nachgewiesen werden können.
Frühestens nach zwei Jahren Niederlassung und Erfüllung des Moduls I der Integrationsvereinbarung (A2 GER) kann ein dreijähriger Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zuständige Stelle
- Für Erstniederlassungsbewilligungen Angehörige und "Familiennachzug" (Angehörige von Personen, die bereits länger in Österreich niedergelassen sind) ist die Einwanderungsbehörde (MA 35) zuständig: Fachbereich Einwanderung Referat 2.0 - "Erstanträge"
- Für Niederlassungsbewilligungen für Angehörige von EWR- und Schweizer-BürgerInnen ist die Einwanderungsbehörde (MA 35) zuständig: Fachbereich Einwanderung Referat 5.0 - Grunderwerb & EWR
- Für Verlängerungsanträge, wenn der Haftende selbständig erwerbstätig ist, ist die Einwanderungsbehörde (MA 35) zuständig: Fachbereich Einwanderung Referat 3.0 - "Erwerbstätige"
- Für Verlängerungsanträge wenn der Haftende unselbständige erwerbstätig ist, ist die Einwanderungsbehörde (MA 35) zuständig: Fachbereich Einwanderung - Außenstellen in den Bezirken
Erforderliche Unterlagen
Pro Person muss ein in deutscher Sprache verfasster "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" mit Angabe des Aufenthaltszweckes ausgefüllt werden.
Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, es werden jedoch grundsätzlich nur Kopien einbehalten.
Die Originaldokumente müssen, je nach Ausstellungsstaat, mit diplomatischer Beglaubigung oder Apostille versehen und gemeinsam mit der von GerichtsdolmetscherInnen beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Beglaubigt werden müssen grundsätzlich Geburtsurkunde, Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft, Führungszeugnis, (ggf. Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft, Sterbeurkunde).
Allen Anträgen müssen immer folgende Urkunden und Nachweise beigelegt werden:
- Gültiges Reisedokument
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde
- Erforderlichenfalls:
- Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft
- Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft
- Urkunde über Adoption
- Nachweis oder Urkunde über etwaige Verwandtschaftsverhältnisse
- Sterbeurkunde
- Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Eigentumsnachweise, Miet- oder Untermietverträge)
- Nachweis über die Höhe der Mietbelastung bzw. der Betriebskosten der Unterkunft
- Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz
- Notariell beglaubigte Haftungserklärung
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Pensionsleistungen des Haftenden)
- Nachweis über allfällige Kreditbelastungen (z. B. durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes)
- Nachweis über die zu leistenden Unterhaltszahlungen
- Bei Erstanträgen:
- Auszug aus dem Strafregister aus dem Herkunftsland (nicht älter als drei Monate)
- Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Das Modul I der Integrationsvereinbarung (A2 GER) muss erfüllt werden.
Kosten und Zahlung
Pauschalgebühr: zirka 120 Euro.
Über die Pauschalgebühr hinaus müssen ausländische Personenstandsurkunden vergebührt werden. Je nach Art des Dokuments beträgt die Gebühr 3,90 Euro, 7,20 Euro oder 14,30 Euro.
Der Aufenthaltstitel wird nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt. Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels:
- Weitere Formulare und Merkblätter
Zusätzliche Informationen
Die Erstniederlassungsbewilligung ist quotenfrei.
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
Kontaktformular
