Lichtbildausweis für Personen mit EWR oder Schweizer Staatsbürgerschaft - Antrag
Voraussetzungen
InhaberInnen einer Anmeldebescheinigung können auf Antrag auch einen "Lichtbildausweis für EWR-BürgerInnen" ausgestellt bekommen. Dieser gilt als Identitätsdokument und hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (Existenzmittel) wie bzw. Dienstvertrag, Gewerbeschein oder Bankguthaben
- Für EhegattInnen: Heiratsurkunde
- Für Kinder oder Enkelkinder: Geburtsurkunde der antragstellenden Person ab dem vollendeten 21. Lebensjahr, wenn Unterhalt gewährt wird einen Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung
- Für Eltern, Schwiegereltern oder Großeltern: Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung
Zuständige Stelle
Parteienverkehr: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Kosten und Zahlung
56 Euro
Der Lichtbildausweis wird nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt. Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Der "Lichtbildausweis für EWR-BürgerInnen" hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Er kann jederzeit, also auch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, beantragt werden.
Formular
- Antrag auf Ausstellung eines Lichtbildausweises für EWR-BürgerInnen:
Weiterführende Informationen
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
Kontaktformular
