Ausländergrunderwerb - Genehmigung

Voraussetzungen

Genehmigungsvoraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für Genehmigungsverfahren bzw. Verfahren zur Ausstellung einer Negativbestätigung

Zuständige Stelle

Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt
Referat Grunderwerb & EWR

Parteienverkehr: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Kosten und Zahlung

Für die Erteilung der Genehmigung

  • Erwerb des Eigentums (Miteigentums): 76,30 Euro Verwaltungsabgabe pro antragstellender Person
  • Erwerb eines Rechtes der persönlichen Dienstbarkeit (wie Wohnungsgebrauchsrecht): 47,23 Euro Verwaltungsabgabe pro antragstellender Person

Für die Rechtskraftklausel

  • 3,27 Euro Verwaltungsgebühr
  • 13,20 Euro Bundesgebühr

Dazu kommen noch folgende Bundesgebühren

  • 13,20 Euro für den Antrag jeder antragstellenden Person und Einlagezahl
  • 3,60 Euro jedoch maximal 21,80 Euro für jede Beilage in Kopie pro Bogen

Im Falle des persönlichen Erscheinens können diese Gebühren auch in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden. Ansonsten wird auch ein Erlagschein zugesendet.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Rechtliche Grundlagen:

Formular

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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