Ausländergrunderwerb - Genehmigung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für Genehmigungsverfahren bzw. Verfahren zur Ausstellung einer Negativbestätigung
Zuständige Stelle
Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt
Referat Grunderwerb & EWR
Parteienverkehr: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Kosten und Zahlung
Für die Erteilung der Genehmigung
- Erwerb des Eigentums (Miteigentums): 76,30 Euro Verwaltungsabgabe pro antragstellender Person
- Erwerb eines Rechtes der persönlichen Dienstbarkeit (wie Wohnungsgebrauchsrecht): 47,23 Euro Verwaltungsabgabe pro antragstellender Person
Für die Rechtskraftklausel
- 3,27 Euro Verwaltungsgebühr
- 13,20 Euro Bundesgebühr
Dazu kommen noch folgende Bundesgebühren
- 13,20 Euro für den Antrag jeder antragstellenden Person und Einlagezahl
- 3,60 Euro jedoch maximal 21,80 Euro für jede Beilage in Kopie pro Bogen
Im Falle des persönlichen Erscheinens können diese Gebühren auch in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden. Ansonsten wird auch ein Erlagschein zugesendet.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Rechtliche Grundlagen:
- Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz
- Amtssignatur der Stadt Wien gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Formular
- Online-Abwicklung des kompletten Verfahrens
- Antrag auf Genehmigung:
- Antrag auf Ausstellung einer Negativbestätigung:
Weiterführende Informationen
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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