Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen - Antrag
Allgemeine Informationen
Aufenthaltsbewilligungen können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
Voraussetzungen
Die Verlängerung muss persönlich im Inland frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligung beantragt werden, spätestens am letzten Tag der Gültigkeitsdauer. Aufenthaltsbewilligungen können nur verlängert werden, wenn die besonderen Voraussetzungen weiterhin vorliegen (z. B. bei Studierenden Studienerfolg, bei SeelsorgerInnen einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft weitere Ausübung der bisherigen Tätigkeit, ...).
Fristen und Termine
Die Verlängerung dieses Aufenthaltszweckes muss vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels beantragt werden. Danach gelten Anträge als Erstanträge (Erstanträge müssen grundsätzlich im Ausland eingebracht werden, und das Verfahren muss im Ausland abgewartet werden).
Zuständige Stelle
Zuständigkeit und Öffnungszeiten
Die Zuständigkeit ist abhängig vom Aufenthaltstitel.
Erforderliche Unterlagen
Pro Person muss ein in deutscher Sprache verfasster "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" mit Angabe des Aufenthaltszweckes ausgefüllt werden.
Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, es werden jedoch grundsätzlich nur Kopien einbehalten.
Die Originaldokumente müssen, je nach Ausstellungsstaat, mit diplomatischer Beglaubigung oder Apostille versehen und gemeinsam mit der von GerichtsdolmetscherInnen beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Beglaubigt werden müssen grundsätzlich Geburtsurkunde, Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft, Führungszeugnis, (ggf. Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft, Sterbeurkunde).
Allen Anträgen müssen immer folgende Urkunden und Nachweise beigelegt werden:
- Gültiges Reisedokument
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde
- Erforderlichenfalls:
- Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft
- Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft
- Urkunde über Adoption
- Nachweis oder Urkunde über etwaige Verwandtschaftsverhältnisse
- Sterbeurkunde
- Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Eigentumsnachweise, Miet- oder Untermietverträge)
- Nachweis über die Höhe der Mietbelastung bzw. der Betriebskosten der Unterkunft
- Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Pensionsleistungen des Haftenden)
- Nachweis über allfällige Kreditbelastungen (z. B. durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes)
- Nachweis des weiteren Vorliegens der besonderen Erteilungsvoraussetzungen
- Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Kosten und Zahlung
Pauschalgebühr: zirka 120 Euro.
Über die Pauschalgebühr hinaus müssen ausländische Personenstandsurkunden vergebührt werden. Je nach Art des Dokuments beträgt die Gebühr 3,90 Euro, 7,20 Euro oder 14,30 Euro.
Der Aufenthaltstitel wird nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt. Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung:
- Weitere Formulare und Merkblätter
Zusätzliche Informationen
Verlängerungen von Aufenthaltsbewilligungen sind quotenfrei.
Rechtliche Grundlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
Kontaktformular
