Aufenthaltsbewilligung für Sozialdienstleistende - Antrag

Allgemeine Informationen

Eine Aufenthaltsbewilligung wird für Drittstaatsangehörige für den vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht benötigt.

Voraussetzungen

Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung mit dem Aufenthaltszweck "Sozialdienstleistender" ist zwingend an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Der zu erbringende Dienst darf nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und keine Erwerbszwecke verfolgen.
  • Er muss bei einer überparteilichen und gemeinnützigen Organisation erbracht werden, die keine Erwerbszwecke verfolgt.

Familiennachzug ist nicht möglich.

Die erstmalige Erteilung dieser Bewilligung ist quotenfrei.

Fristen und Termine

Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 12 Monate.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Pro Person muss ein in deutscher Sprache verfasster "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" mit Angabe des Aufenthaltszweckes ausgefüllt werden.

Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, es werden jedoch grundsätzlich nur Kopien einbehalten.

Die Originaldokumente müssen, je nach Ausstellungsstaat, mit diplomatischer Beglaubigung oder Apostille versehen und gemeinsam mit der von GerichtsdolmetscherInnen beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Beglaubigt werden müssen grundsätzlich Geburtsurkunde, Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft, Führungszeugnis, (ggf. Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft, Sterbeurkunde).

Allen Anträgen müssen immer folgende Urkunden und Nachweise beigelegt werden:

  • Gültiges Reisedokument
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Eigentumsnachweise, Miet- oder Untermietverträge)
  • Nachweis über die Höhe der Mietbelastung bzw. der Betriebskosten der Unterkunft
  • Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Pensionsleistungen)
  • Nachweis über allfällige Kreditbelastungen (z. B. durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes)
  • Schriftliche Erklärung der Organisation über ihre Überparteilichkeit und Gemeinnützigkeit
  • Schriftliche Erklärung, dass der zu erbringende Dienst nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegt
  • Beschreibung der zu erbringenden Tätigkeit
  • Haftungserklärung, der Organisation, bei welcher der Dienst verrichtet wird
  • Auszug aus dem Strafregister aus dem Herkunftsland (nicht älter als drei Monate)
  • Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Die Integrationsvereinbarung muss nicht erfüllt werden.

Kosten und Zahlung

Pauschalgebühr: zirka 120 Euro.
Über die Pauschalgebühr hinaus müssen ausländische Personenstandsurkunden vergebührt werden. Je nach Art des Dokuments beträgt die Gebühr 3,90 Euro, 7,20 Euro oder 14,30 Euro.

Der Aufenthaltstitel wird nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt. Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

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Zusätzliche Informationen

InhaberInnen von Aufenthaltsbewilligungen "Sozialdienstleistender" dürfen im Inland keine Aufenthaltsbewilligung mit anderem Zweckumfang oder Niederlassungsbewilligung beantragen.

Homepage: Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt

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Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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