Aufenthaltsbewilligung für ForscherIn - Antrag
Allgemeine Informationen
Eine Aufenthaltsbewilligung wird für Drittstaatsangehörige für den vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht benötigt.
Voraussetzungen
Dieser Aufenthaltstitel gilt für Personen, die hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Forschung und Lehre, in der Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in der Lehre der Kunst vom sachlichen Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen sind.
Fristen und Termine
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels beantragt werden. Personen die mindestens zwei Jahre über eine Aufenthaltsbewilligung "Forscher" verfügt haben, können in der Verlängerung die Rot-Weiß-Rot-Karte plus erhalten.
Zuständige Stelle
- Für Aufenthalte bis zu sechs Monaten sind die österreichischen Berufsvertretungsbehörden (Visum D - Aufenthaltsvisum) zuständig.
- Für Aufenthalte über sechs Monaten ist die Einwanderungsbehörde (MA 35) zuständig: Fachbereich Einwanderung Referat 2.0 - "Erstanträge"
Erforderliche Unterlagen
Pro Person muss ein in deutscher Sprache verfasster "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" mit Angabe des Aufenthaltszweckes ausgefüllt werden.
Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, es werden jedoch grundsätzlich nur Kopien einbehalten.
Die Originaldokumente müssen, je nach Ausstellungsstaat, mit diplomatischer Beglaubigung oder Apostille versehen und gemeinsam mit der von GerichtsdolmetscherInnen beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Beglaubigt werden müssen grundsätzlich Geburtsurkunde, Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft, Führungszeugnis, (ggf. Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft, Sterbeurkunde).
Allen Anträgen müssen immer folgende Urkunden und Nachweise beigelegt werden:
- Gültiges Reisedokument
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde
- Erforderlichenfalls:
- Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft
- Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft
- Urkunde über Adoption
- Nachweis oder Urkunde über etwaige Verwandtschaftsverhältnisse
- Nachweis über die Höhe der Mietbelastung bzw. der Betriebskosten der Unterkunft
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Pensionsleistungen)
- Nachweis über allfällige Kreditbelastungen (z. B. durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes)
- Aufnahmevereinbarung der zertifizierten Forschungseinrichtung mit folgenden Inhalten:
- VertragspartnerIn
- Zweck
- Dauer
- Umfang und Finanzierung des Forschungsprojektes
- Haftungserklärung gegenüber allen Gebietskörperschaften für Aufenthalts- und Rückführungskosten
- Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Die Integrationsvereinbarung muss nicht erfüllt werden.
Kosten und Zahlung
Pauschalgebühr: zirka 120 Euro.
Über die Pauschalgebühr hinaus müssen ausländische Personenstandsurkunden vergebührt werden. Je nach Art des Dokuments beträgt die Gebühr 3,90 Euro, 7,20 Euro oder 14,30 Euro.
Der Aufenthaltstitel wird nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt. Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung:
- Weitere Formulare und Merkblätter
Zusätzliche Informationen
Familiennachzug ist möglich.
Die erstmalige Erteilung dieser Bewilligung ist quotenfrei.
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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