Aufenthaltsbewilligung zum Zweck der Familiengemeinschaft - Antrag

Allgemeine Informationen

Eine Aufenthaltsbewilligung mit dem Zweck "Familiengemeinschaft" kann nur EhepartnerInnen oder eingetragenen PartnerInnen oder minderjährigen unverheirateten Kindern von Personen mit den Aufenthaltsbewilligungen "Rotationsarbeitskraft", "KünstlerIn", "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit", "Studierende" und "ForscherIn" erteilt werden.

Voraussetzungen

EhepartnerInnen oder eingetragene PartnerInnen müssen bei Erstantragstellung mindestens 21 Jahre alt sein.

Fristen und Termine

Die Geltungsdauer richtet sich nach der Aufenthaltsbewilligung der zusammenführenden Person.

Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels beantragt werden.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Pro Person muss ein in deutscher Sprache verfasster "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" mit Angabe des Aufenthaltszweckes ausgefüllt werden.

Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, es werden jedoch grundsätzlich nur Kopien einbehalten.

Die Originaldokumente müssen, je nach Ausstellungsstaat, mit diplomatischer Beglaubigung oder Apostille versehen und gemeinsam mit der von GerichtsdolmetscherInnen beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Beglaubigt werden müssen grundsätzlich Geburtsurkunde, Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft, Führungszeugnis, (ggf. Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft, Sterbeurkunde).

Allen Anträgen müssen immer folgende Urkunden und Nachweise beigelegt werden:

  • Gültiges Reisedokument
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde
  • Erforderlichenfalls:
    • Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft
    • Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft
    • Urkunde über Adoption
    • Nachweis oder Urkunde über etwaige Verwandtschaftsverhältnisse
  • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Eigentumsnachweise, Miet- oder Untermietverträge)
  • Nachweis über die Höhe der Mietbelastung bzw. der Betriebskosten der Unterkunft
  • Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über allfällige Kreditbelastungen (z. B. durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes)
  • Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Die Integrationsvereinbarung muss nicht erfüllt werden.

Kosten und Zahlung

Pauschalgebühr: zirka 120 Euro.
Über die Pauschalgebühr hinaus müssen ausländische Personenstandsurkunden vergebührt werden. Je nach Art des Dokuments beträgt die Gebühr 3,90 Euro, 7,20 Euro oder 14,30 Euro.

Der Aufenthaltstitel wird nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt. Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

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Zusätzliche Informationen

Die erstmalige Erteilung dieser Bewilligung ist quotenfrei.

Angehörigen von Personen mit den Aufenthaltsbewilligungen "Betriebsentsandte", "SchülerIn", "Selbständige" und "Sozialdienstleistende" können keine Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden.

Homepage: Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt

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