Aufenthaltsbewilligung für Au Pair-Kraft - Antrag

Allgemeine Informationen

Au Pair (französisch für "auf Gegenleistung") fällt unter den Aufenthaltszweck "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit". Au Pair-Kräfte sind junge Menschen, die für Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld in einer Familie mit Kind tätig sind. Im Gegenzug lernen sie Sprache und Kultur des Gastlandes bzw. der Gastregion kennen. Die Au Pair-Kraft lebt im Haushalt der Gastfamilie.

Voraussetzungen

Nur Personen zwischen 18 und 28 Jahren fallen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz unter die Gruppe der Au Pair-Kräfte.

Fristen und Termine

Dieser Aufenthaltstitel kann nur für ein Jahr erteilt werden; eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit" mit der Tätigkeit als Au Pair-Kraft ist nicht möglich.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Pro Person muss ein in deutscher Sprache verfasster "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" mit Angabe des Aufenthaltszweckes ausgefüllt werden.

Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, es werden jedoch grundsätzlich nur Kopien einbehalten.

Die Originaldokumente müssen, je nach Ausstellungsstaat, mit diplomatischer Beglaubigung oder Apostille versehen und gemeinsam mit der von GerichtsdolmetscherInnen beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Beglaubigt werden müssen grundsätzlich Geburtsurkunde, Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft, Führungszeugnis, (ggf. Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft, Sterbeurkunde).

Allen Anträgen müssen immer folgende Urkunden und Nachweise beigelegt werden:

  • Gültiges Reisedokument
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde
  • Erforderlichenfalls:
    • Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft
    • Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft
    • Urkunde über Adoption
    • Nachweis oder Urkunde über etwaige Verwandtschaftsverhältnisse
  • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Eigentumsnachweise, Miet- oder Untermietverträge)
  • Nachweis über die Höhe der Mietbelastung bzw. der Betriebskosten der Unterkunft
  • Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über allfällige Kreditbelastungen (z. B. durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes)
  • Anzeigebestätigung des AMS. Die Gastfamilie muss die Au Pair-Tätigkeit beim AMS melden.
  • Au Pair-Vertrag
  • Bei Erstanträgen:
  • Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Die Integrationsvereinbarung muss nicht erfüllt werden.

Kosten und Zahlung

Pauschalgebühr: zirka 120 Euro.
Über die Pauschalgebühr hinaus müssen ausländische Personenstandsurkunden vergebührt werden. Je nach Art des Dokuments beträgt die Gebühr 3,90 Euro, 7,20 Euro oder 14,30 Euro.

Der Aufenthaltstitel wird nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt. Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

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Zusätzliche Informationen

Familiennachzug ist möglich.

Die erstmalige Erteilung dieser Bewilligung ist quotenfrei.

Homepage: Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt

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Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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