Aufenthaltsbewilligung für Au Pair-Kraft - Antrag
Allgemeine Informationen
Au Pair (französisch für "auf Gegenleistung") fällt unter den Aufenthaltszweck "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit". Au Pair-Kräfte sind junge Menschen, die für Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld in einer Familie mit Kind tätig sind. Im Gegenzug lernen sie Sprache und Kultur des Gastlandes bzw. der Gastregion kennen. Die Au Pair-Kraft lebt im Haushalt der Gastfamilie.
Voraussetzungen
Nur Personen zwischen 18 und 28 Jahren fallen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz unter die Gruppe der Au Pair-Kräfte.
Fristen und Termine
Dieser Aufenthaltstitel kann nur für ein Jahr erteilt werden; eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit" mit der Tätigkeit als Au Pair-Kraft ist nicht möglich.
Zuständige Stelle
- Für Erst- und Verlängerungsanträge ist die Einwanderungsbehörde (MA 35) zuständig: Fachbereich Einwanderung Referat 3.0 - "Erwerbstätige"
Erforderliche Unterlagen
Pro Person muss ein in deutscher Sprache verfasster "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" mit Angabe des Aufenthaltszweckes ausgefüllt werden.
Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, es werden jedoch grundsätzlich nur Kopien einbehalten.
Die Originaldokumente müssen, je nach Ausstellungsstaat, mit diplomatischer Beglaubigung oder Apostille versehen und gemeinsam mit der von GerichtsdolmetscherInnen beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Beglaubigt werden müssen grundsätzlich Geburtsurkunde, Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft, Führungszeugnis, (ggf. Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft, Sterbeurkunde).
Allen Anträgen müssen immer folgende Urkunden und Nachweise beigelegt werden:
- Gültiges Reisedokument
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde
- Erforderlichenfalls:
- Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft
- Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft
- Urkunde über Adoption
- Nachweis oder Urkunde über etwaige Verwandtschaftsverhältnisse
- Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Eigentumsnachweise, Miet- oder Untermietverträge)
- Nachweis über die Höhe der Mietbelastung bzw. der Betriebskosten der Unterkunft
- Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über allfällige Kreditbelastungen (z. B. durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes)
- Anzeigebestätigung des AMS. Die Gastfamilie muss die Au Pair-Tätigkeit beim AMS melden.
- Au Pair-Vertrag
- Bei Erstanträgen:
- Auszug aus dem Strafregister aus dem Herkunftsland (nicht älter als drei Monate)
- Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Die Integrationsvereinbarung muss nicht erfüllt werden.
Kosten und Zahlung
Pauschalgebühr: zirka 120 Euro.
Über die Pauschalgebühr hinaus müssen ausländische Personenstandsurkunden vergebührt werden. Je nach Art des Dokuments beträgt die Gebühr 3,90 Euro, 7,20 Euro oder 14,30 Euro.
Der Aufenthaltstitel wird nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt. Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung:
- Weitere Formulare und Merkblätter
Zusätzliche Informationen
Familiennachzug ist möglich.
Die erstmalige Erteilung dieser Bewilligung ist quotenfrei.
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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