Anmeldebescheinigung bzw. Dokumentation und Bescheinigung des Daueraufenthalts für Personen mit EWR oder Schweizer Staatsbürgerschaft - Antrag

Voraussetzungen

Personen mit EWR oder Schweizer Staatsbürgerschaft sind zur Niederlassung berechtigt, wenn sie:

  • in Österreich ArbeitnehmerInnen bzw. selbstständig beschäftigt sind oder
  • über eine ausreichende Krankenversicherung und Existenzmittel verfügen oder
  • eine Ausbildung an einer rechtlich anerkannten öffentlichen oder privaten Schule oder Bildungseinrichtung absolvieren und über eine ausreichende Krankenversicherung und entsprechende Existenzmittel verfügen.

Erforderliche Unterlagen

Die Originaldokumente müssen, je nach Ausstellungsstaat, mit diplomatischer Beglaubigung oder Apostille versehen und gemeinsam mit der von GerichtsdolmetscherInnen beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Beglaubigt werden müssen grundsätzlich Geburtsurkunde, Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft, Führungszeugnis, (ggf. Urkunde der Ehescheidung oder Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft, Sterbeurkunde).

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Urkunde der Heirat oder Eingetragenen Partnerschaft
  • Für Kinder oder Enkelkinder: Geburtsurkunde der antragstellenden Person ab dem vollendeten 21. Lebensjahr, wenn Unterhalt gewährt wird einen Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung
  • Für Eltern, Schwiegereltern oder Großeltern: Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung
  • Für Au Pair Kräfte aus Rumänien und Bulgarien: Au Pair-Vertrag, AMS-Bestätigung
  • Erforderlichenfalls (je nach Zweck des Aufenthaltes):
    • Bestätigung des Arbeitgebers oder Nachweis der Selbständigkeit
  • Für SchülerInnen sowie Studierende:
    • Zulassungsbescheid der Universität oder Bestätigung über die Zulassung zu einer Schule
  • Für SchülerInnen sowie Studierende und Private:
    • Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (Existenzmittel) wie z. B. Dienstvertrag, Gewerbeschein oder Bankguthaben
  • Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden - Antragsstellung im In- und Ausland
Magistratsabteilung 35
Fachbereich Einwanderung Referat 5.0 - Grunderwerb & EWR

Parteienverkehr: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Kosten und Zahlung

Zirka 55 Euro

Im Falle des persönlichen Erscheinens können diese Gebühren auch in bar oder elektronisch mittels bezahlt werden. Ansonsten wird auch ein Erlagschein zugesendet.

Die Anmeldebescheinigung wird nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt. Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Personen mit EWR und Schweizer Staatsbürgerschaft, die sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten (Haupt- oder Nebenwohnsitz), müssen innerhalb von vier Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

Personen, die sich bereits vor dem 1. Jänner 2006 nach dem Meldegesetz angemeldet haben und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, benötigen keine Anmeldebescheinigung.

Personen mit EWR oder Schweizer Staatsbürgerschaft können grundsätzlich nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt im Bundesgebiet auf Antrag eine Bescheinigung ihres Daueraufenthaltes beantragen.

Neben der Anmeldebescheinigung, die in Papierform ausgestellt wird, gibt es auch die Möglichkeit einen "Lichtbildausweis für EWR-BürgerInnen" zu beantragen. Dieser hat das Format einer Scheckkarte und gilt als Identitätsdokument.

Beachten

  • Informationen über die Anmeldebescheinigung/Bescheinigung des Daueraufenthaltes für EWR-BürgerInnen und SchweizerInnen:

Muttersprachliche Informationen:

  • Anmeldebescheinigung/Bescheinigung des Daueraufenthaltes-EWR-Englisch:
  • Anmeldebescheinigung/Bescheinigung des Daueraufenthaltes-EWR-Französisch:
  • Anmeldebescheinigung/Bescheinigung des Daueraufenthaltes-EWR-Polnisch:
  • Anmeldebescheinigung/Bescheinigung des Daueraufenthaltes-EWR-Rumänisch:
  • Anmeldebescheinigung/Bescheinigung des Daueraufenthaltes-EWR-Bulgarisch:

Formular

Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung/Bescheinigung des Daueraufenthaltes:

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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