Eheschließung - Anmeldung

Voraussetzungen

Heiraten ist in Wien an verschiedenen Orten möglich. Grundsätzlich sollten beide Verlobte bei der Anmeldung zur Eheschließung anwesend sein.

Kann nur eine Verlobte bzw. ein Verlobter beim Standesamt vorsprechen (Auslandsaufenthalt, Wohnsitz nicht in Wien, berufliche Verhinderung der bzw. des anderen Verlobten), muss das bei jedem Standesamt erhältliche Formular "Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit" ausgefüllt und von der bzw. dem Verlobten, die bzw. der nicht zur Anmeldung der Eheschließung erscheinen kann, unterschrieben werden. Mit diesem Formular und den erforderlichen Dokumenten beider Verlobten kann die Eheschließung von nur einer bzw. einem Verlobten angemeldet werden.

Die Eheschließung kann unabhängig vom Standesamt der Anmeldung zur Eheschließung in jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden.

  • Bevor Sie zur Anmeldung der Eheschließung gehen, müssen Sie wissen, in welchem Standesamt die Trauung stattfinden soll. Vorherige telefonische Terminreservierung ist empfehlenswert, wenn Sie nicht beim Standesamt der Anmeldung der Eheschließung heiraten möchten.
  • Bei der Eheschließung ist die Anwesenheit von zwei Zeugen erforderlich. Diese müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
  • Sie müssen die Sprache, in der die Trauung stattfindet, verstehen und müssen nach ihrer Körper- oder Geistesbeschaffenheit vermögend sein, in Bezug auf diese Trauung ein Zeugnis abzulegen.

Vor Anmeldung der Eheschließung sollte man sich schon über die Führung des Familiennamens nach der Eheschließung im Klaren sein.

Erforderliche Unterlagen

Zuständige Stelle

Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Wichtiger Hinweis: Am Donnerstag gibt es am Nachmittag bei den Standesämtern nur Journaldienst. Da üblicherweise zu dieser Zeit sehr viele KundInnen vorsprechen, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Kosten und Zahlung

Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden. Ein kurzer Anruf beim Standesamt klärt die ungefähre Höhe des Betrages.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden.

Die Wiener Standesämter nehmen Trauungen von Montag bis Freitag vor, am Standesamt Wien-Innere Stadt sind Trauungen auch an Samstagen (Vormittag) möglich.

Beachten

Die Standesämter sind im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung, soferne sich der Name und/oder die Wiener Wohnadresse geändert hat, auch als Meldebehörde tätig. Dafür wird lediglich ein ausgefüllter und von den UnterkunftgeberInnen unterschriebener Meldezettel benötigt.

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Formular

Dokumenteninformationssystem

Hier erhält man eine individuelle Auflistung aller erforderlichen Dokumente. Dieses Service steht derzeit für Angehörige folgender Staaten zur Verfügung (in alphabetischer Reihenfolge): Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Italien, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn

Online-Reservierung von Trauungsterminen

Weiterführende Informationen

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Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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