Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft - Antrag

Allgemeine Informationen

Jeder vor Eingehung der (letzten) Ehe oder eingetragenen Partnerschaft rechtmäßig geführte Familienname kann wieder angenommen werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Ehe oder eingetragene Partnerschaft muss aufgelöst sein. Die Erklärung über die Wiederannahme ist nur einmalig möglich.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

  • Die Wiederannahme kann bei jedem Standesamt in ganz Österreich in Form einer Erklärung durchgeführt werden.
  • Standesamt Wien

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde der Antragsteller*innen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Antragsteller*innen
  • Bei anerkannten Flüchtlingen: Konventionspass
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe oder Verpartnerungsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
  • Nachweis der Auflösung der letzten Ehe oder der letzten eingetragenen Partnerschaft
  • Heiratsurkunde der Ehe oder Partnerschaftsurkunde der eingetragenen Partnerschaft, aus der der wiederanzunehmende Familienname erworben wurde
  • Nachweis der Auflösung dieser Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des aus der Ehe stammenden Kindes (der aus der Ehe stammenden Kinder). Bei Wohnsitz des Kindes (der Kinder) im Ausland: Nachweis des Wohnsitzes (Auskünfte darüber erteilt das zuständige Standesamt)

Kosten und Zahlung

Die Kosten belaufen sich auf zirka 32 Euro bis 70 Euro.

Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie die Gebühren bezahlen können: Rechnungen und Zahlungen

Zusätzliche Informationen

Keine

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