Lebensbestätigung - Ausstellung
Allgemeine Informationen
Lebensbestätigungen dienen vorwiegend als Nachweis darüber, dass BezieherInnen von Pensionen, Renten und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.
Voraussetzungen
Das persönliche Erscheinen ist notwendig.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Bürgerdienst Wien - Bezirksstellen
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Eventuell Schreiben jener Einrichtung, welche die Lebensbestätigung anfordert (Pensionsversicherungsanstalt oder sonstige bezugsauszahlende Stelle)
Kosten und Zahlung
3,27 Euro Verwaltungsabgabe
Erledigungsdauer
Die Erledigung erfolgt sofort.
Zusätzliche Informationen
Wenn man aus besonderen gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vor der Behörde erscheinen kann, ist es möglich telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Homepage: Bürgerdienst Wien
Verantwortlich für diese Seite:Bürgerdienst Wien (Magistratsabteilung 55)
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