Sonstige Installationen und Nebenarbeiten - Förderungsantrag
Allgemeine Informationen
Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung vergibt die Stadt Wien im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von diversen Installationen und Nebenarbeiten.
Voraussetzungen
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- MieterInnen von Wohnungen
- EigentümerInnen von Wohnungen
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:
- FörderungswerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
- Nutzfläche der Wohnung: 22 bis maximal 150 Quadratmeter.
- Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet errichtet.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
- Sonstige Installationen
- Gas-, Wasser- und Elektroinstallationen (Zu- und Ablaufleitungen)
- Nebenarbeiten
- MalerInnen, TapeziererInnen, FliesenlegerInnen, jeweils in Zusammenhang mit zu fördernder Installation und/oder baulicher Maßnahme
- Bauliche Maßnahmen: Grundrissänderungen (im Zusammenhang mit anderen förderbaren Sanierungsmaßnahmen), auch Wohnungszusammenlegungen oder Teilungen
Hinweis: Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Informations- und Einreichstellen
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr
Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
19., Muthgasse 62, Ebene 1, OG
Telefon: +43 1 4000-74870
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- Zustimmung der Hausverwaltung bzw. der HauseigentümerInnen
- Bei Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen: Erklärung der VermieterInnen (Formular kann heruntergeladen werden)
- Bei Mietwohnungen in Städtischen Wohnhäusern (Gemeindebauten): Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten im Sinne des WWFSG 1989
- Bei Eigentumswohnungen bzw. Eigenheimen: Auszug aus dem Grundbuch als Nachweis des Eigentums
- Baubehördliche Bewilligung oder die Kenntnisnahme einer Bauanzeige bzw. ein Gleichstück der bei der Baubehörde eingereichten Plankopie (bei Antragstellung)
- Bescheid und der genehmigte Original-A-Plan (bei Rechnungslegung)
- Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen, die ein Rechnungsdatum (ein Fertigstellungsdatum) bis längstens sechs Monate vor Antragstellung in der MA 50 aufweisen
- Bei Förderung durch Annuitätenzuschüsse ist die Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes erforderlich
- Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes (Formular kann heruntergeladen werden)
- Firmenangebote in zweifacher Ausfertigung
Nicht vollständig ausgefüllte Anträge oder Anträge, die nicht mit den zur Beurteilung notwendigen Dokumenten versehen sind, können nicht in Behandlung genommen werden.
Kosten und Zahlung
Bei Durchführung von sonstigen Sanierungsmaßnahmen, wie insbesondere Elektroinstallationen, Einzelofenheizungen, bauliche Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen sowie Wohnungszusammenlegungen können
- bei einer zehnjährigen Darlehenslaufzeit Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von jährlich höchstens zwei Prozent,
- bei einer fünfjährigen Darlehenslaufzeit Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von höchstens drei Prozent
des dafür aufgenommenen Kapitalmarktdarlehens gewährt werden.
Ausmaß der förderbaren Baukosten
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 2.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Formular
- Antragsformular für Eigentumswohnungen, Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser im Eigentum:
- Antragsformular für Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen, Dienstwohnungen:
- Bei Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen: Erklärung der VermieterInnen:
- Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes:
- 36 KB PDF
- 310 KB RTF (nur für Gasetagenheizungen oder Einzelöfen (Konvektoren))
Elektronische Akteneinsicht in bereits gestellte Anträge
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlagen:
Homepage: Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
Kontaktformular
