Austausch von Gasdurchlauferhitzern ohne Abgasführung - Förderungsantrag

Voraussetzungen

Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung können im Rahmen der Wohnungsverbesserung folgende Personen eine Förderung erhalten:

  • MieterInnen von Wohnungen
  • EigentümerInnen von Wohnungen

Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:

  • FörderungswerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
  • Nutzfläche der Wohnung: 22 bis maximal 150 Quadratmeter.
  • Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet.

Förderbare Sanierungsmaßnahmen:

  • Austausch eines Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung gegen einen mit Abgasführung
  • Austausch eines Gasdurchlauferhitzers auf innovative klimarelevante Heizungssysteme mit Warmwasseraufbereitung (z. B. Fernwärme, Gasbrennwertgerät)

Hinweis: Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.

Erforderliche Unterlagen

  • Zustimmung der Hausverwaltung bzw. der HauseigentümerInnen
    • Bei Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen: Erklärung der VermieterInnen (Formular kann heruntergeladen werden)
    • Bei Mietwohnungen in Städtischen Wohnhäusern (Gemeindebauten): Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten im Sinne des WWFSG 1989
    • Bei Eigentumswohnungen bzw. Eigenheimen: Auszug aus dem Grundbuch als Nachweis des Eigentums
  • Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen, die ein Rechnungsdatum (ein Fertigstellungsdatum) bis längstens sechs Monate vor Antragstellung in der MA 50 aufweisen
  • Bei kamingebundenen Gasgeräten: Kaminbefund von der Rauchfangkehrerin bzw. dem Rauchfangkehrer; Installationsanzeige im Zuge der Rechnungslegung
  • Bei Anträgen auf Gewährung eines einmaligen nichtrückzahlbaren Beitrages für die Umstellung auf Gasbrennwerttechnik oder erneuerbare Energieträger muss der schriftliche Nachweis erbracht werden, dass die Wohnung bzw. das Haus außerhalb des Fernwärmegebietes liegt. Dieser kann bei der Fernwärme Wien Ges.m.b.H. per E-Mail: VZ_VerkaufundZentralheizungseinbau@fernwaermewien.at oder telefonisch unter der Rufnummer +43 1 31326-3502 angefordert werden.

Nicht vollständig ausgefüllte Anträge oder Anträge, die nicht mit den zur Beurteilung notwendigen Dokumenten versehen sind, können nicht in Behandlung genommen werden.

Zuständige Stelle

Informations- und Einreichstellen

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
19., Muthgasse 62, Ebene 1, OG
Telefon: +43 1 4000-74870

Kosten und Zahlung

Für den Austausch eines Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung gegen einen mit Abgasführung kann ein nicht rückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von maximal 600 Euro gewährt werden.

Für die Umstellung eines Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung auf innovative klimarelevante Systeme z. B. Fernwärme oder Gasbrennwerttechnik) kann ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderbaren Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro gewährt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 2.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Rechtliche Grundlagen:

Formular

  • Antragsformular für Eigentumswohnungen, Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser im Eigentum:
  • Antragsformular für Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen, Dienstwohnungen:
  • Bei Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen: Erklärung der VermieterInnen:

Elektronische Akteneinsicht in bereits gestellte Anträge

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Verantwortlich für diese Seite:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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