Wohnungen für obdachlose und betreute Personen - Vergabe
Allgemeine Informationen
Die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) vergibt Wohnungen an obdachlose und betreute Personen.
Voraussetzungen
Wohnungsvergabe an Obdachlose - Hilfestellung für WohnungswerberInnen, die
- ohne Selbstverschulden obdachlos werden,
- unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sind,
- die Grundvoraussetzungen erfüllen und
- ihr Wohnungsproblem nicht selbst lösen können.
Wohnungsvergabe an Personen, die in betreuten Wohnformen untergebracht sind
- Jugendliche, die - auf Grund des Erreichens der Volljährigkeit - ein Heim der Stadt Wien, in dem sie bisher betreut wurden, verlassen müssen
- Wohnungsanträge von Personen, die von dem Amt für Jugend und Familie (MAG ELF) oder anderen sozialen Einrichtungen betreut werden
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Gruppe Wohnungskommissionen und Referat für soziale Wohnungsvergabe
15., Graumanngasse 7, Stiege D, 4. Stock
Telefon (betreute Personen): +43 1 4000-74571
Telefon (obdachlose Personen): +43 1 4000-74572
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr
Antragstellung für obdachlose Personen nur gegen telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer +43 1 4000-74570 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Notwendige Unterlagen für obdachlose und betreute Personen (auch der mitziehenden Personen):
- Geburtsurkunde(n)
- Staatsbürgerschaftsnachweis(e)
- Sozialversicherungskarte(n)
- Heiratsurkunde
- Gerichtliche Beschlüsse (Pflegschaftsnachweis, Scheidungsurteil, gesonderte Wohnungsnahme usw.)
- Mutter-Kind-Pass (nur bei bestehender Schwangerschaft)
- Aktuelle(r) Einkommensnachweis(e)
- Nachweis über das Rechtsverhältnis in der derzeitigen Wohnung (Mietvertrag, Nutzungsvertrag usw.)
- Nachweis über das Verlassen der derzeit bewohnten Wohnung (gerichtliche Aufkündigung, Gerichtsurteil usw.)
- Fachärztliches Attest bei bestehender Krankheit (nicht älter als drei Monate)
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist kostenlos.
Zusätzliche Informationen
Antragstellung für obdachlose Personen
- Bei obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen erfolgt die Antragstellung gegen telefonische Terminvereinbarung über die Servicetelefonnummer +43 1 4000-74570 direkt bei der Sozialen Wohnungsvergabe. Terminvereinbarungen sind Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr möglich.
- Die Notwendigkeit und Art der Hilfestellung wird von einem Expertenkreis bestehend aus VertreterInnen des Amtes für Jugend und Familie (MAG ELF), der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40), Caritas, Verein Wiener Frauenhäuser, Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und der Gruppe Wohnungskommissionen und Referat für soziale Wohnungsvergabe (MA 50) beurteilt.
Antragstellung für Personen, die in betreuten Wohnformen untergebracht sind
- Die Antragstellung erfolgt direkt über die betreuende Einrichtung bei der sozialen Wohnungsvergabe. Bei dieser "Soforthilfe" handelt es sich um einmalige Angebote von ein- oder zwei-Zimmer-Wohnungen einfacherer Ausstattung.
Homepage: Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
Kontaktformular
