Wohnungen für obdachlose und betreute Personen - Vergabe

Allgemeine Informationen

Die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) vergibt Wohnungen an obdachlose und betreute Personen.

Voraussetzungen

Wohnungsvergabe an Obdachlose - Hilfestellung für WohnungswerberInnen, die

  • ohne Selbstverschulden obdachlos werden,
  • unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sind,
  • die Grundvoraussetzungen erfüllen und
  • ihr Wohnungsproblem nicht selbst lösen können.

Wohnungsvergabe an Personen, die in betreuten Wohnformen untergebracht sind

  • Jugendliche, die - auf Grund des Erreichens der Volljährigkeit - ein Heim der Stadt Wien, in dem sie bisher betreut wurden, verlassen müssen
  • Wohnungsanträge von Personen, die von dem Amt für Jugend und Familie (MAG ELF) oder anderen sozialen Einrichtungen betreut werden

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Gruppe Wohnungskommissionen und Referat für soziale Wohnungsvergabe
15., Graumanngasse 7, Stiege D, 4. Stock
Telefon (betreute Personen): +43 1 4000-74571
Telefon (obdachlose Personen): +43 1 4000-74572

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr

Antragstellung für obdachlose Personen nur gegen telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer +43 1 4000-74570 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Notwendige Unterlagen für obdachlose und betreute Personen (auch der mitziehenden Personen):

  • Geburtsurkunde(n)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis(e)
  • Sozialversicherungskarte(n)
  • Heiratsurkunde
  • Gerichtliche Beschlüsse (Pflegschaftsnachweis, Scheidungsurteil, gesonderte Wohnungsnahme usw.)
  • Mutter-Kind-Pass (nur bei bestehender Schwangerschaft)
  • Aktuelle(r) Einkommensnachweis(e)
  • Nachweis über das Rechtsverhältnis in der derzeitigen Wohnung (Mietvertrag, Nutzungsvertrag usw.)
  • Nachweis über das Verlassen der derzeit bewohnten Wohnung (gerichtliche Aufkündigung, Gerichtsurteil usw.)
  • Fachärztliches Attest bei bestehender Krankheit (nicht älter als drei Monate)

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist kostenlos.

Zusätzliche Informationen

Antragstellung für obdachlose Personen

Antragstellung für Personen, die in betreuten Wohnformen untergebracht sind

  • Die Antragstellung erfolgt direkt über die betreuende Einrichtung bei der sozialen Wohnungsvergabe. Bei dieser "Soforthilfe" handelt es sich um einmalige Angebote von ein- oder zwei-Zimmer-Wohnungen einfacherer Ausstattung.

Homepage: Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

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Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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