Eigenmittelersatzdarlehen - Ein Prozent Landesdarlehen zur Wohnraumfinanzierung - Antrag
Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien gewährt ein Eigenmittelersatzdarlehen, das ist ein einprozentiges Landesdarlehen zur Wohnraumfinanzierung. Ein Rechtsanspruch auf das Darlehen besteht nicht.
Voraussetzungen
- Die Wohnung muss mit Fördermitteln gemäß Wohnbauförderung 1984, Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989) errichtet worden sein.
- Die Fertigstellungsanzeige (Benützungsbewilligung) darf nicht älter als 20 Jahre sein.
- Die Wohnnutzfläche darf in jedem Fall 150 Quadratmeter nicht überschreiten.
- Miet-, Kauf- bzw. Anwartschaftsvertrag
- Unterfertigtes Bauträgerformular (muss spätestens mit Vertragsabschluss vom Bauträger verlangt werden und darf nicht älter als drei Monate sein)
- Volljährigkeit der AntragstellerInnen (über 18 Jahre)
- Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft oder gültige Aufenthaltsbewilligung
- Einkommen und Familienverhältnisse
Fristen und Termine
Der Miet-, Kauf- bzw. Anwartschaftsvertrag darf nicht älter als drei Monate sein.
Zuständige Stelle
Beratung und Einreichung
Wohnungsberatungszentrum der Bank Austria UniCredit Group
9., Julius-Tandler-Platz 1-3, A/1., OG
Telefon: +43 1 (0)50505-56490
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr
Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Erste Bank-KundenInnen in jeder Erste Bank Filiale
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr
Donnerstag von 13.30 bis 17.30 Uhr
Genehmigung des Antrages
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Heiligenstädter Straße 31, 1. Stock, Zimmer F1.10
Gruppe Eigenmittelersatzdarlehen
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr
Verfahrensablauf
Der Antrag wird bei der Bank Austria oder der Erste Bank entgegengenommen und anschließend zur Genehmigung an die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) weitergeschickt. Es müssen alle notwendigen Unterlagen zum Beratungstermin bzw. zur Einreichung mitgebracht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Bauträgerformular (enthält die Angaben über die Wohnung und muss vom Bauträger ausgefüllt werden)
- Persönliche Dokumente:
- Reisepass
- Heiratsurkunde
- Scheidungsdokumente (Urteile, Beschlüsse und Scheidungsvergleiche)
- Bei eingereichter Scheidung: Einverständniserklärung durch die MA 50; vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer +43 1 4000-74841
- Bei getrennt lebenden Verheirateten: Beschluss des Bezirksgerichtes über die gesonderte Wohnungsnahme oder eidesstattliche Erklärung mit, durch NotarInnen oder durch ein Bezirksgericht, beglaubigten Unterschriften
- Nachweis des Sorgerechts über minderjährige Kinder
- Familienbeihilfebescheid (Bestätigung beim Finanzamt erhältlich)
- Bei Präsenz- oder Zivildienern: Nachweis über den Zeitraum der Wehrdienst- bzw. Zivildienstleistung
- Bei Personen ohne österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft: gültige Aufenthaltsbewilligung
- Einkommensnachweise
Kosten und Zahlung
Keine
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Formular
Online-Berechnung: Eigenmittelersatzdarlehen
- Bauträgerformular:
- Einkommens- und Arbeitsbescheinigung:
- Eidesstattliche Erklärung über getrennte Wohnsitznahme:
Zusätzliche Informationen
Über die Höhe der Kosten der Wohnung informiert der Bauträger oder der Errichter.
Rechtliche Grundlagen:
- Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) idgF.
- Novelle des WWFSG 1989 vom 18.3.1998
- Eigenmittelersatzdarlehensverordnung der Wiener Landesregierung vom 23. April 1998, Landesgesetzblatt Nr. 22, geändert durch das Landesgesetzblatt Nr. 60 vom 19. Juli 2001 und das Landesgesetzblatt Nr. 32 vom 2. Juni 2006
Homepage: Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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