Biomasseheizungsanlage - Förderaktion

Voraussetzungen

Die Biomasseförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes der Stadt Wien.

Antragsberechtigt
Personen, die beabsichtigen eine Biomasseheizungskesselanlage für Wohngebäude bzw. Wohnungen (Hauptwohnsitz der FörderungswerberInnen) zu errichten oder eine bestehende Kesselanlage (konventionelle Kessel, Öfen oder Elektroheizungen) durch eine Biomasseheizungskesselanlage zu ersetzen.

Geförderte Anlagen - Technische Voraussetzungen und Höhe der Förderung:

Erforderliche Unterlagen

Für den Einbau der Biomasseheizungskesselanlage:

Für den Wartungskostenzuschuss:

  • Vorlage der Rechnungen über die jährliche Wartung durch eine Fachfirma

Die Prüfung der vorgelegten Dokumente sowie die Errechnung der Förderungsleistung erfolgt durch die Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25).

Die Anweisung des Investitionskostenzuschusses erfolgt an eine von den FörderungswerberInnen bekanntzugebende Bankverbindung im Auftrag der MA 50.

Zuständige Stelle

Einreichstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
19., Muthgasse 62, Ebene 1, OG
Telefon: +43 1 4000-74870

Technische Auskünfte (insbesonders der beizubringenden Dokumente)
Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
19., Muthgasse 62, Ebene 1, OG
Ansprechperson: Ing. Wolfgang Mraz
Telefon: +43 1 4000-25221
E-Mail: wolfgang.mraz@wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 2.

Termine und Fristen

Keine Befristung - auf die Gewährung einer Förderung nach den geltenden Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch.

Formular

Antragsformular:

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Verantwortlich für diese Seite:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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