Magazine in städtischen Wohnhausanlagen - Anmietung

Allgemeine Informationen

Wiener Wohnen vergibt Magazine in städtischen Wohnhausanlagen.

Voraussetzungen

Für die Anmietung eines freien Magazins in einer städtischen Wohnhausanlage müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Antragstellung von EU-bzw. EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen, anerkannten Flüchtlingen sowie "langfristig Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG
  • Der Hauptwohnsitz (ohne Zweitmeldung) muss zum Zeitpunkt der Einreichung bereits seit mindestens zwei Jahren durchgehend in Wien bestehen
  • Nutzung für gewerbliche oder private Lagerzwecke

Fristen und Termine

Persönliche Vorsprachen sind ohne Voranmeldung zu den oben angeführten Kundendienstzeiten möglich. Nach erfolgter Objektbesichtigung wird um rasche Bekanntgabe betreffend Anbotannahme ersucht.

Zuständige Stelle

Wiener Wohnen - Kundendienstzentrum
Referat "Sondervergaben" (Lokalvergabe)
23., Anton-Baumgartner-Straße 125

Ansprechpersonen:
Mario Milletits, E-Mail: mario.milletits@wien.gv.at
Herwig Sulzbacher, E-Mail: herwig.sulzbacher@wien.gv.at

Kundendienst:
Montag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr
Dienstag und Freitag nur nach telefonischer Vereinbarung (unter 05 75 75 75)
Mittwoch geschlossen

Telefonische Auskünfte:
05 75 75 75: täglich von 0 bis 24 Uhr, österreichweit
+43 5 75 75 75: außerhalb von Österreich

Man kann sich aber auch online für ein freies Geschäftslokal, einen Büroraum oder eine Ordination anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis (vor Mietvertragsabschluss erforderlich)

Kosten und Zahlung

Die Miete liegt ungefähr zwischen 3 Euro und 4 Euro pro Quadratmeter (inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer).

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11.

Zusätzliche Informationen

Auflagen für die Vermietung

  • Bei den verfügbaren Lagerräumen handelt es sich meist um ehemalige Waschküchen am Dachboden oder im Keller.
  • Die Größe beträgt zwischen 15 und 50 Quadratmeter.
  • Da es sich um Lager handelt, verfügen die Magazine über keinen Stromanschluss.

Auflagen

  • Lärm und Geruch: Belästigung muss vermieden werden.
  • Materiallagerung: Die Lagerung brennbarer, explosiver oder giftiger Stoffe ist verboten.
  • Verwendung: Das Magazin darf nicht zu Wohnzwecken verwendet werden.

Homepage: Wiener Wohnen

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Wiener Wohnen
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