Geschäftslokale in städtischen Wohnhausanlagen - Anmeldung

Allgemeine Informationen

Wiener Wohnen vermietet freie Geschäftslokale, Büroräume oder Ordinationen in städtischen Wohnhausanlagen.

Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Antragstellung von EU- bzw. EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen, anerkannten Flüchtlingen sowie "langfristig Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG
  • Nutzung für gewerbliche Zwecke

Fristen und Termine

Persönliche Vorsprachen sind ohne Voranmeldung zu den oben angeführten Kundendienstzeiten möglich. Nach erfolgter Objektbesichtigung wird um ehestmögliche Bekanntgabe betreffend Anbotannahme ersucht. Spätestens innerhalb von drei Wochen ab Ausstellung des Besichtigungsscheines ist eine Entscheidung erforderlich, da die Objekte mehrfach angeboten werden.

Zuständige Stelle

Wiener Wohnen - Kundendienstzentrum
Referat "Sondervergaben" (Lokalvergabe)
23., Anton-Baumgartner-Straße 125

Ansprechpersonen:
Wolfgang Sehnal, E-Mail: wolfgang.sehnal@wien.gv.at
Herwig Sulzbacher, E-Mail: herwig.sulzbacher@wien.gv.at

Kundendienst:
Montag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr
Dienstag und Freitag nur nach telefonischer Vereinbarung (unter 05 75 75 75)
Mittwoch geschlossen

Telefonische Auskünfte:
05 75 75 75: täglich von 0 bis 24 Uhr, österreichweit
+43 5 75 75 75: außerhalb von Österreich

Man kann sich aber auch online für ein freies Geschäftslokal, einen Büroraum oder eine Ordination anmelden.

Verfahrensablauf

Die Voraussetzungen und Auflagen müssen erfüllt sein, bevor die Online-Anmeldung für ein Geschäftslokal (Büroraum, Ordination) ausgefüllt und abgeschickt wird. Nach Erfassung und erster Durchsicht der übermittelten Daten wird - sofern gleich ein konkretes vermietbares Objekt angegeben wurde - ein Besichtigungsschein zugesandt. Wenn aber - den gemachten Angaben und Wünschen entsprechend - nichts Passendes angeboten werden kann, wird der Antrag vorerst nur in Evidenz genommen.

Erforderliche Unterlagen

Vor Mietvertragsabschluss

  • Auszug aus dem Firmenbuch
  • Gewerbeschein (bei Neugründung ist eine Nachreichung innerhalb von sechs Monaten möglich)
  • Alternativ bei freiem Gewerbe: Steuernummer, z. B. für ArchitektInnen oder GrafikerInnen
  • Vereinsstatuten
  • Trafik: Bestellungsvertrag der Monopolverwaltung

Kosten und Zahlung

Es enstehen keine Kosten für die Antragstellung. Die Miethöhe und ein allfälliger Finanzierungsbeitrag sind abhängig von Größe, Lage, Ausstattung, Zustand und Baujahr des Objektes.

Erledigungsdauer

Die gemachten Angaben werden online automatisch an das zuständige Lokalreferat von Wiener Wohnen weitergeleitet und so rasch wie möglich bearbeitet.

Formular

Anmeldung für ein Geschäftslokal

Man kann sich entweder von der Seite Geschäftslokalangebote für ein konkretes, geeignetes Objekt online anmelden. Oder man trifft keine Vorauswahl und gelangt direkt im nächsten Abschnitt "Formular" über den angeführten Link zur eigentlichen Geschäftslokalanmeldung. Für die Anmeldung werden persönliche Daten, sowie Angaben zu Firma, Gewerbe und Wunschlokal benötigt. Die Übermittlung der Online-Anmeldung erfolgt über eine gesicherte Verbindung.

Zusätzliche Informationen

Auflagen für die Vermietung

  • Öffnungszeiten: Die Lokalsperre muss immer spätestens um 20 Uhr erfolgen
  • Glücksspielautomaten: Es dürfen maximal zwei aufgestellt werden
  • Lärm und Geruch: Belästigung muss vermieden werden
  • Materiallagerung: Die Lagerung brennbarer, explosiver oder giftiger Stoffe ist verboten
  • Verwendung: Das Lokal darf nicht zu Wohnzwecken verwendet werden

Homepage: Wiener Wohnen

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