Wasseranschluss - Herstellung einer Anschlussleitung
Voraussetzungen
- Geeigneter Platz für den Wasserzähler (z. B. Schacht, Wasserzähler-Raum, Keller, Mauernische) in Absprache mit den Wiener Wasserwerken
- Bezugsanmeldung
Erforderliche Unterlagen
Für die Herstellung eines Wasseranschlusses ist eine Besprechung vor Ort unbedingt erforderlich. Nach Einlangen des ausgefüllten Online-Formulares, erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die zuständigen ReferentInnen zwecks Terminvereinbarung und Information, welche dokumente benötigt werden. Jedenfalls notwendig sind folgende Dokumente:
- Grundbesitznachweis
- Grundstücksplan
- Gegebenenfalls Kellerplan
- Gegebenfalls Vollmacht (z. B. der GrundeigentümerInnen)
Zuständige Stelle
Wasserwerke (MA 31)
6., Grabnergasse 4-6
Telefon: +43 1 59959-31600
Fax: +43 1 59959-99-31600
E-Mail: z6-kan@ma31.wien.gv.at
Kosten und Zahlung
- Vergebührung:
- Antrag 13,20 Euro Bundesgebühr
- 6,54 Euro Verwaltungsabgaben
- Herstellungskosten: Die Herstellungskosten richten sich nach dem Durchmesser der Anschlussleitung. Sie müssen, unabhängig vom Durchmesser der Anschlussleitung, vor den Arbeiten bezahlt werden:
- Variante 1: Die Herstellungskosten sind für die Durchmesser DN 25 Millimeter (Haus mit maximal zwei Wohnungen), DN 40 und DN 50 pauschaliert. Bei der Notwendigkeit eines zweiten Arbeitsganges (Bauprovisorium) muss ein pauschaler Zuschlag von 294,75 Euro für die Durchmesser DN 25 und DN 40 bzw. 641,36 Euro für den Durchmesser DN 50 bezahlt werden.
- DN 25: 2.957,57 Euro
- DN 40: 3.908,85 Euro
- DN 50: 5.323,12 Euro
- Variante 2: Für Anschlussleitungen mit einem Durchmesser über DN 50 werden die voraussichtlichen Kosten von den Wiener Wasserwerken erhoben (kein Kostenvoranschlag). Die Abrechnung der Herstellungskosten inklusive Oberflächeninstandsetzung der Straße erfolgt auf Grund des tatsächlichen Ausmaßes nach Leitungsherstellung.
- Variante 1: Die Herstellungskosten sind für die Durchmesser DN 25 Millimeter (Haus mit maximal zwei Wohnungen), DN 40 und DN 50 pauschaliert. Bei der Notwendigkeit eines zweiten Arbeitsganges (Bauprovisorium) muss ein pauschaler Zuschlag von 294,75 Euro für die Durchmesser DN 25 und DN 40 bzw. 641,36 Euro für den Durchmesser DN 50 bezahlt werden.
- Anschlussabgabe: Deren Höhe richtet sich nach der Dimension der Anschlussleitung; sie muss nach Herstellung des Wasseranschlusses zusätzlich zu den Herstellungskosten entrichtet werden:
- DN 25: 1.000,58 Euro
- DN 40: 1.000,58 Euro
- DN 50: 2.429,98 Euro
- DN 80: 7.147,00 Euro
- DN 100: 11.149,32 Euro
- DN 150: 25.157,44 Euro
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 8.
Termine und Fristen
Der Zeitpunkt der Herstellung der Anschlussleitung ist abhängig vom Einzahlungsdatum der erhobenen Kosten.
Beachten
Der Standort des Wasserzählers ist abhängig von der Distanz zwischen Grundstücksgrenze und Hausmauer. Beträgt dieser Abstand mehr als zehn Meter, ist ein Wasserzählerschacht unmittelbar hinter der Grundgrenze von den AntragstellerInnen zu errichten. Ist der Abstand kleiner, kann der Wasserzähler im Keller an der straßenseitigen Hauptmauer oder in einer Mauernische montiert werden. Der Wasserzähler wird von der Stadt Wien beigestellt und bleibt in deren Eigentum. Die Hausinstallation (Innenanlage) umfasst alle Anlagen und Leitungen ab der Wasserzähleranlage bis zur letzten Entnahmestelle. Sie darf nur von behördlich konzessionierten InstallateurInnen errichtet, geändert und in Stand gehalten werden. Die InstallateurInnen müssen vor Arbeitsbeginn bei den Wasserwerken, je nach Umfang der Arbeiten, diese melden bzw. anzeigen.
Formular
Online-Formular: Wasseranschluss-Herstellung einer Anschlussleitung
Weiterführende Informationen
Wiener Wasserwerke (Magistratsabteilung 31)
Kontaktformular
