Billboard - Architektonische Begutachtung
Allgemeine Informationen
Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft. Für die Erteilung einer Bewilligung wird diese architektonische Begutachtung in Form einer Stellungnahme oder eines Gutachtens an die zuständige Behörde - Baupolizei Gruppe BB - Bauvorhaben besonderer Art (MA 37) weitergeleitet.
Voraussetzungen
Ziele aus stadtgestalterischer Sicht
- Billboards sollen in ausgewählten Bereichen (ausschließlich im Industrie- und Gewerbegebiet) entlang von Stadtautobahnen aufgestellt werden (siehe Billbordstudie).
- Die Unterkante der Billboardflächen darf maximal einen Meter über der seitlichen Autobahnbegrenzung liegen.
- Ein Mindestabstand von 30 Metern zwischen einzelnen Billboard-Einheiten muss eingehalten werden.
- Billboards dürfen eine maximale Größe von 8 x 5 Meter Werbefläche nicht überschreiten.
Fristen und Termine
Projekte können laufend eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 81114-88915, -88916, -88917
Fax: +43 1 81114-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Kontakt
Dezernat Architektonische Begutachtung
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr
Am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Erteilung der Baubewilligung:
- Bewilligung für Werbeflächen über drei Quadratmeter und in Schutzzonen durch die Baupolizei Gruppe BB - Bauvorhaben besonderer Art (MA 37)
- Bewilligung für Werbeflächen unter drei Quadratmeter durch die Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
Verfahrensablauf
Die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) übermittelt ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die für die Bewilligung zuständige Behörde.
Der Bescheid wird von der Baupolizei (MA 37) erstellt.
Erforderliche Unterlagen
- Baupläne (Checkliste für Einreichpläne)
- Fotos des projektierten Standortes und der unmittelbaren Umgebung
- In Schutzzonen: Belegexemplar für das Archiv der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
Kosten und Zahlung
Die architektonische Begutachtung ist gebührenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO): § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1)
Homepage: Architektur und Stadtgestaltung
Verantwortlich für diese Seite:Architektur und Stadtgestaltung (Magistratsabteilung 19)
Kontaktformular
