Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt Wien - Auskunftssystem
Voraussetzungen
Die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Stadt Wien werden durch Verordnungen des Gemeinderates in Form von "Plandokumenten" beschlossen. In diesen Plandokumenten, die aus einem Plan und einem Textteil bestehen, werden alle künftigen Nutzungen und die Art der Bebauung eines Gebietes verbindlich festgeschrieben.
Über dieses Abfragesystem erhält man Auskünfte zu den Inhalten der Plandokumente. Damit kann man sich über die grundsätzlich zulässigen Nutzungen und Bebauungsmöglichkeiten für ein bestimmtes Gebiet informieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese Plandarstellung mit zusätzlichen Informationsebenen zu verknüpfen.
Aus technischen Gründen werden nur jene Bausperren gemäß § 8 Abs. 1 Bauordnung für Wien (BO) dargestellt, deren zusammenhängende Fläche mindestens 2000 Quadratmeter beträgt.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Zuständige Stelle
Detaillierte Auskünfte zu den rechtsgültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanbestimmungen, sowie den daraus resultierenden Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken, erhält man für alle Bezirke bei der Planungsauskunft Wien:
1., Rathausstraße 14-16, 1.Stock
Telefon: +43 1 4000-8840
Fax: +43 1 4000-99-8840
E-Mail: planauskunft@ma21a.wien.gv.at
Parteienverkehr: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Die dargestellten Inhalte sind ohne Gewähr. Ein Rechtsanspruch ist aus dieser Übersicht keinesfalls ableitbar!
Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO)
Formular
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Magistratsabteilungen 21 A + B)
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