Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt Wien - Auskunftssystem

Voraussetzungen

Die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Stadt Wien werden durch Verordnungen des Gemeinderates in Form von "Plandokumenten" beschlossen. In diesen Plandokumenten, die aus einem Plan und einem Textteil bestehen, werden alle künftigen Nutzungen und die Art der Bebauung eines Gebietes verbindlich festgeschrieben.

Über dieses Abfragesystem erhält man Auskünfte zu den Inhalten der Plandokumente. Damit kann man sich über die grundsätzlich zulässigen Nutzungen und Bebauungsmöglichkeiten für ein bestimmtes Gebiet informieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese Plandarstellung mit zusätzlichen Informationsebenen zu verknüpfen.

Aus technischen Gründen werden nur jene Bausperren gemäß § 8 Abs. 1 Bauordnung für Wien (BO) dargestellt, deren zusammenhängende Fläche mindestens 2000 Quadratmeter beträgt.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Zuständige Stelle

Detaillierte Auskünfte zu den rechtsgültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanbestimmungen, sowie den daraus resultierenden Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken, erhält man für alle Bezirke bei der Planungsauskunft Wien:

1., Rathausstraße 14-16, 1.Stock
Telefon: +43 1 4000-8840
Fax: +43 1 4000-99-8840
E-Mail: planauskunft@ma21a.wien.gv.at

Parteienverkehr: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Die dargestellten Inhalte sind ohne Gewähr. Ein Rechtsanspruch ist aus dieser Übersicht keinesfalls ableitbar!

Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO)

Formular

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Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Magistratsabteilungen 21 A + B)
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