Fensterauswechslung - Antrag auf architektonische Begutachtung
Voraussetzungen
Ziel aus stadtgestalterischer Sicht
Die Fensterkonstruktionen sollten dem Fassadentypus entsprechend gestaltet werden bzw. erhalten bleiben. Da bei neuen Fenstern fast immer die Profilstärken verändert werden, muss ein Fenstertausch (Privathaus, Eigentumswohnung und Gemeindebau) bei der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung eingereicht werden. Insbesondere in Schutzzonen müssen bei historischen Fassaden die Holzkastenfenster renoviert bzw. erhalten werden.
Erforderliche Unterlagen
Für eine Begutachtung ist erforderlich:
- Einreichformular der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
- Fotos der Fassade (die gegenständlichen Fenster bitte ankreuzen)
- Zeichnungen von Bestand und Erneuerung (Maßstab 1:20) mit Schnitt-Zeichnungen und Maßangaben (Zeichnung Musterfenster: 113 KB PDF)
- Unterschrift der Bauwerberin bzw. des Bauwerbers
- Unterschrift und Stampiglie der ausführenden Firma
Zuständige Stelle
Architektursachverständige:
Die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) ist Architektursachverständige für alle Bewilligungsverfahren. Ihre Gutachten zu den eingereichten Projekten werden der für die Bewilligung zuständigen Behörde zur Kenntnis gebracht.
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 81114-88915, -88916, -88917
Fax: +43 1 81114-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Das Beratungsservice der MA 19 bietet für PlanverfasserInnen und BauwerberInnen Hilfestellung zu ihren vorgelegten Projekten. Eine Beurteilung aus stadtgestalterischer Sicht gibt Aussicht auf die zu erwartende Stellungnahme.
Kontakt:
Dezernat Architektonische Begutachtung
Ansprechperson: Helmut Tyra
E-Mail: helmut.tyra@wien.gv.at
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr
Denkmalgeschützte Objekte:
Bundesdenkmalamt (BDA) - Landeskonservatorat für Wien (Hierfür muss gesondert ein Bescheid vom Bundesdenkmalamt erwirkt werden.)
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 3,90 Euro pro Beilage
- 3,20 Euro Verwaltungsabgabe
- 14,30 Euro Bundesstempel
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Einreichung muss vor dem beabsichtigten Fenstertausch (und vor der Bestellung neuer Fenster) erfolgen.
Beachten
Der Folder "Wiener Kastenfenster" beschreibt die gestalterischen Qualitäten der historischen Fensterkonstruktionen und stellt die möglichen finanziellen Förderungen vor: 1,8 MB PDF
Mehr Informationen:
- Baupolizei (MA 37)
- Bauen - Virtuelles Amt
Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO):
- § 62 Bauanzeige (Abs. 1 lit. 3)
- § 62a Bewilligungsfreie Bauvorhaben (Abs. 1 lit. 34 und Abs. 3)
- § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1 und 6)
Formular
- Online-Formular: Fensterauswechslung - Antrag auf architektonische Begutachtung
- Online-Formular: Fensterauswechslung - Antrag auf architektonische Begutachtung - Leerformular
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Architektur und Stadtgestaltung (Magistratsabteilung 19)
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