Kleingartenanlagen mit derzeit erwerbbaren Kleingärten und Kaufpreisermäßigungen
Allgemeine Informationen
Die jeweiligen UnterpächterInnen eines städtischen Kleingartens, allenfalls gemeinsam mit EhegattInnen und/oder volljährigen Verwandten in direkter Linie (Ehefrau/Ehemann, Mutter/Vater, Tochter/Sohn, Enkelin/Enkel, Urenkelin/Urenkel, eingetragene Partnerin/eingetragener Partner sowie Lebensgefährtin/Lebensgefährte bei mindestens dreijährigen gemeinsamen Haushalt) können bis zu 9/10 Anteile eines Kleingartens kaufen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Verkaufsfähigkeit eines Kleingartens
- Widmung "Eklw" (Grünland, Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen) oder Widmung "GS" (Gartensiedlung)
- Vermessung der Kleingartenanlage ("äußere Abgrenzung"), die von der Stadt Wien durchgeführt wird
- Vermessung der Kleingartenparzelle durch einen Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen ("innere Abteilung") entweder im Auftrag des jeweiligen Vereines (Gesamtparzellierung) oder durch einzelne KaufinteressentInnen (Teilparzellierung) und anschließend bescheidmäßiger Genehmigung des Teilungsplanes durch die Abteilung für Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64).
Achtung: vor Teilparzellierung Kontaktaufnahme mit Kleingartenverwaltung erforderlich.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Liegenschaftsmanagement (MA 69)
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-69719
Fax: +43 1 4000-99-69606
E-Mail: post@ma69.wien.gv.at
Ansprechpersonen:
Ferdinand Amon, Zimmer 526
Telefon: +43 1 4000-69601
E-Mail: ferdinand.amon@wien.gv.at
Manfred Busch, Zimmer 527
Telefon: +43 1 4000-69602
E-Mail: manfred.busch@wien.gv.at
Verfahrensablauf
Nach Einlangen eines schriftlichen Kaufantrages und Vorliegen der Voraussetzungen wird der Generalpächter der Stadt Wien (in der Regel der Zentralverband) von der Kaufabsicht informiert.
Um den Kleingarten kaufen zu können, ist es notwendig mit dem Generalpächter der Kleingartenanlage (in der Regel der Zentralverband) eine Vereinbarung über die Auflösung des Generalpachtrechtes (Verzicht) zu treffen. Nach Vorliegen dieser Vereinbarung (wird der MA 69 vom Generalpächter bekannt gegeben) werden den KaufwerberInnen unverbindliche Vertragsbedingungen zugesandt.
Nach Rücksendung der unterzeichneten Kaufvertragsbedingungen wird der Kaufvertrag dem zuständigen Gemeinderatsausschuss zur Genehmigung vorgelegt.
Von der Genehmigung werden die KaufwerberInnen schriftlich verständigt und wird die Kaufvertragsurkunde samt zwei Abschriften zur Veranlassung der grundbücherlichen Durchführung zugesandt. Gleichzeitig wird er aufgefordert den Kaufpreis samt Nebenkosten binnen drei Wochen ab Zustellung einzuzahlen (Erlagschein liegt bei). Die zur grundbücherlichen Durchführung erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird den KäuferInnen nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern übermittelt werden.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Kaufpreisermäßigung:
- Entsprechend den Beschlüssen des Wiener Gemeinderates vom 1.7.1993, Pr.Zl. 1831/93, vom 28.4.1995, Pr.Zl. 1116/95, vom 7.5.1998, Pr.Zl. 107/98, sowie durch den Beschluss vom 25.9.2003, Pr.Zl. 3186/03 45 Prozent Ermäßigung vom jeweiligen Verkehrswert des Kleingartengrundstückes wenn der Kaufantrag binnen 36 Monaten ab Rechtskraft des Bescheides der MA 64 betreffend die "äußere Abgrenzung" der jeweiligen Kleingartenanlage in der MA 69 eingelangt ist oder
- wenn der Kaufantrag binnen 12 Monaten ab Rechtskraft des Bescheides der MA 64 betreffend die "innere Abteilung" der jeweiligen Kleingartenanlage (Parzellierung) in der MA 69 eingelangt ist.
- Innerhalb des ersten Jahres nach Ablauf der vorstehend genannten Zeiträume vermindert sich die Ermäßigung um 15 Prozent, innerhalb jedes weiteren Jahres um zehn Prozent. Der Verkehrswert wird jährlich durch Sachverständige neu festgesetzt.
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 15.
Formular
- Online-Antrag: Kauf von städtischen Kleingärten
- Das Formular (formloser Antrag) 38 KB PDF kann, unter Bekanntgabe der Kaufwerberin bzw. des Kaufwerbers, des Hauptwohnsitzes und der Geburtsdaten, ausgedruckt und per Fax: +43 1 4000-99-69600 oder mit der Post übermittelt werden.
Liste jener Kleingartenanlagen, in denen derzeit der Verkauf von Kleingärten möglich ist:
Zusätzliche Informationen
Homepage: Liegenschaftsmanagement
Verantwortlich für diese Seite:Liegenschaftsmanagement (Magistratsabteilung 69)
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