Bauvorhaben auf städtischen Kleingärten - Antrag
Allgemeine Informationen
Bauvorhaben auf städtischen Kleingärten müssen bei der Abteilung für Liegenschaftsmanagement bekanntgegeben werden.
Voraussetzungen
Einreichen können: PächterInnen, UnterpächterInnen, BestandnehmerInnen (z. B.: PrekaristInnen) eines städtischen Kleingartens
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Liegenschaftsmanagement (MA 69)
8., Lerchenfelder Straße 4, Zimmer 525
Telefon: +43 1 4000-69719
Fax: +43 1 4000-99-69606
E-Mail: post@ma69.wien.gv.at
Ansprechpersonen:
Für die Bezirke 2., 3., 10., 20., 21., 22., 23.:
Telefon: +43 1 4000-69666
E-Mail: robert.prosenbauer@wien.gv.at
Für die Bezirke 11., 12., 13., 14., 16., 17., 18., 19.:
Telefon: +43 1 4000-69667
E-Mail: andreas.rocek@wien.gv.at
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
Verfahrensablauf
Sämtliche Erklärungen, Antrag und Baupläne müssen vor Einreichung bei der MA 69 vom Generalpächter unterfertigt werden. Die Einreichpläne müssen vorher zusätzlich noch vom örtlichen Kleingartenverein abgestempelt werden.
Persönliche Einreichungen sind nicht unbedingt erforderlich. Diese können auch im Postwege an die MA 69 gerichtet werden.
Die von der MA 69 als Liegenschaftseigentümerin unterfertigten Baupläne werden zusammen mit dem Bauansuchen an die Baupolizei (MA 37) weitergeleitet; die BauwerberInnen werden diesbezüglich schriftlich informiert.
Erforderliche Unterlagen
- Einreichpläne in dreifacher Ausfertigung im "Grünland-Erholungsgebiet-Kleingartengebiet" bzw. "Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen entsprechend dem Wiener Kleingartengesetz". Für alle übrigen Widmungskategorien in vierfacher Ausfertigung entsprechend der Bauordnung für Wien.
- Bauansuchen in zweifacher Ausfertigung
- Für den Fall, dass die bebaute Fläche des Objektes 35 Quadratmeter überschreitet bzw. der Hauptwohnsitz begründet wird, muss ein entsprechendes Pachtzinszuschlagsformular, das bei dem jeweiligen Generalpächter (in der Regel der Zentralverband) aufliegt, unterfertigt und dem Antrag angeschlossen werden.
- Bei gekuppelter Bauweise muss eine Zustimmungserklärung, die vom Generalpächter und angrenzenden ParzellennachbarInnen unterfertigt sein muss, beigefügt werden. Auch dieses Formular liegt beim Generalpächter auf.
Kosten und Zahlung
Kostenaufstellung für Bauverfahren
Formular
Bauansuchen bei Kleingärten auf städtischen Liegenschaften:
Zusätzliche Informationen
Baubewilligungen in Kleingärten - Informationen der Baupolizei (MA 37)
Homepage: Liegenschaftsmanagement
Verantwortlich für diese Seite:Liegenschaftsmanagement (Magistratsabteilung 69)
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