Bestellung GeschäftsführerIn für Rohrleitungsanlagen - Antrag

Allgemeine Informationen

Juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes müssen zur Ausübung der dem Rohrleitungsgesetz unterliegenden Tätigkeiten gemäß § 26 Rohrleitungsgesetz eine Geschäftsführerin bzw. einen Geschäftsführer bestellen. Die Behörde erteilt die Genehmigung zur Bestellung auf Antrag der KonzessionsinhaberInnen.

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89959
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Auszug aus dem Strafregister
  • Erklärung, dass über das Vermögen der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers nicht bereits einmal der Konkurs oder zweimal das Ausgleichsverfahren verhängt wurde
  • Falls eine Vollmacht erteilt wurde: Vollmacht

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 163 Euro Bundesverwaltungsabgabe
  • 14,30 Euro Gebühr nach dem Gebührengesetz (GebG) für den Antrag

Die weiteren Kosten hängen von der Anzahl der eingereichten Dokumente ab.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Antrag: Bestellung GeschäftsführerIn für Rohrleitungsanlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: § 26 Rohrleitungsgesetz

Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten

Verantwortlich für diese Seite:
Magistratsabteilung 64
Kontaktformular