Bestellung GeschäftsführerIn für Rohrleitungsanlagen - Antrag
Allgemeine Informationen
Juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes müssen zur Ausübung der dem Rohrleitungsgesetz unterliegenden Tätigkeiten gemäß § 26 Rohrleitungsgesetz eine Geschäftsführerin bzw. einen Geschäftsführer bestellen. Die Behörde erteilt die Genehmigung zur Bestellung auf Antrag der KonzessionsinhaberInnen.
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89959
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Erforderliche Unterlagen
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Auszug aus dem Strafregister
- Erklärung, dass über das Vermögen der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers nicht bereits einmal der Konkurs oder zweimal das Ausgleichsverfahren verhängt wurde
- Falls eine Vollmacht erteilt wurde: Vollmacht
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 163 Euro Bundesverwaltungsabgabe
- 14,30 Euro Gebühr nach dem Gebührengesetz (GebG) für den Antrag
Die weiteren Kosten hängen von der Anzahl der eingereichten Dokumente ab.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Antrag: Bestellung GeschäftsführerIn für Rohrleitungsanlagen
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: § 26 Rohrleitungsgesetz
Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten
Magistratsabteilung 64
Kontaktformular
