Erteilung einer Konzession zur Beförderung von Gütern in Rohrleitungen - Antrag
Allgemeine Informationen
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern in Rohrleitungen, ausgenommen brennbare Gase mit einem Betriebsdruck von unter 0,5 bar Überdruck und Wasser sowie für die Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb, die Instandhaltung und die Beseitigung der dafür erforderlichen Leitungen und Anlagen ist in der Regel eine Konzession erforderlich. Die Konzession muss bei der Behörde gemäß § 8 Rohrleitungsgesetz beantragt werden.
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89959
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Erforderliche Unterlagen
- Allgemeine Darstellung des Vorhabens unter Angabe der beabsichtigten grundsätzlichen Trassenführung und allfälliger Anschlussstellen sowie der beabsichtigten Durchsatzkapazität
- Bau- und Betriebsprogramm sowie Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die KonzessionswerberInnen wirtschaftlich in der Lage sind, die Rohrleitungsanlage zu errichten, zu betreiben und zu erhalten
- Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Firmenbuch
- Bei natürlichen Personen: Staatsbürgerschaftsnachweis und Auszug aus dem Strafregister
- Erklärung, dass über das Vermögen der KonzessionswerberInnen nicht bereits einmal der Konkurs oder zweimal das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde
- Falls eine Vollmacht erteilt wurde: Vollmacht
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 490 Euro Bundesverwaltungsabgabe
- 14,30 Euro Gebühr nach dem Gebührengesetz (GebG) für den Antrag
Die weiteren Kosten hängen von der Anzahl der eingereichten Dokumente ab.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Antrag: Erteilung einer Konzession zur Beförderung von Gütern in Rohrleitungen
Zusätzliche Informationen
Vor Erteilung der Konzession müssen unter anderem die Wirtschaftskammer Wien, die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien und die Wiener Landeslandwirtschaftskammer angehört werden (§ 8 Abs. 2 Rohrleitungsgesetz).
Rechtliche Grundlage: § 8 Rohrleitungsgesetz
Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten
Magistratsabteilung 64
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