Zurücklegung der elektrizitätswirtschaftlichen Konzession zum Betrieb eines Verteilernetzes - Anzeige
Voraussetzungen
Die elektrizitätswirtschaftliche Konzession zum Betrieb eines Verteilernetzes endet unter anderem mit der Zurücklegung der Konzession (§ 64 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005).
Die Zurücklegung der Konzession wird mit dem Tag wirksam, an dem die schriftliche Anzeige über die Zurücklegung bei der Behörde einlangt, sofern die KonzessionsinhaberInnen die Zurücklegung nicht für einen späteren Zeitpunkt anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Falls eine Vollmacht erteilt wurde: Vollmacht
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89959
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Die Anzeige ist nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens bei der Behörde unwiderruflich.
Rechtliche Grundlage: Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005
Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten
Formular
Online-Anzeige: Zurücklegung der elektrizitätswirtschaftlichen Konzession zum Betrieb eines Verteilernetzes
Magistratsabteilung 64
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