Umwandlung VerteilernetzbetreiberIn - Anzeige

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Voraussetzungen

Die Umwandlung einer offenen Handelsgesellschaft in eine Kommanditgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft in eine offene Handelsgesellschaft berührt die Konzession zum Betrieb eines Elektrizitätsverteilernetzes nicht. Dies gilt auch für die Umwandlung einer offenen Erwerbsgesellschaft in eine Kommandit-Erwerbsgesellschaft, einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft in eine offene Erwerbsgesellschaft, einer Personengesellschaft des Handelsrechtes in eine eingetragene Erwerbsgesellschaft oder einer eingetragenen Erwerbsgesellschaft in eine Personengesellschaft des Handelsrechtes.

Die Gesellschaft muss die Umwandlung innerhalb von vier Wochen nach der Eintragung der Umwandlung in das Firmenbuch der Behörde anzeigen (§ 64 Abs. 5 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005).

Erforderliche Unterlagen

Falls eine Vollmacht erteilt wurde: Vollmacht

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89959
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die Anzeige muss innerhalb vier Wochen nach Eintragung der Umwandlung in das Firmenbuch erfolgen.

Beachten

Rechtliche Grundlage: Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005

Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten

Formular

Online-Anzeige: Umwandlung VerteilernetzbetreiberIn

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