Übertragung der elektrizitätswirtschaftlichen Konzession zum Betrieb eines Verteilernetzes - Anzeige

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Voraussetzungen

Bei Übertragung von Unternehmen und Teilunternehmen durch Umgründung gehen die zur Fortführung des Betriebes erforderlichen Konzessionen auf die NachfolgeunternehmerInnen über. Die NachfolgeunternehmerInnen müssen der Behörde den Übergang innerhalb von sechs Monaten nach Eintragung im Firmenbuch anzeigen (§ 64 Abs. 3 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005).

Erforderliche Unterlagen

  • Falls eine Vollmacht erteilt wurde: Vollmacht
  • Die zur Herbeiführung der Eintragung im Firmenbuch eingereichten Dokumente

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89959
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die Anzeige muss innerhalb von sechs Monaten nach Eintragung im Firmenbuch erfolgen.

Beachten

Rechtliche Grundlage: Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005

Formular

Online-Anzeige: Übertragung der elektrizitätswirtschaftlichen Konzession zum Betrieb eines Verteilernetzes

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