Aufnahme der Tätigkeit als StromhändlerIn - Anzeige
Voraussetzungen
StromhändlerInnen und LieferantInnen, die EndverbraucherInnen in Wien beliefern wollen, müssen der Behörde die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen (§ 44 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005).
Erforderliche Unterlagen
Der Anzeige müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Meldezettel
- Bestellung einer bzw. eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten, wenn der Hauptwohnsitz oder der Sitz der StromhändlerInnen oder der LieferantInnen nicht in Österreich liegt und nicht in einem Staat, deren Angehörige aufgrund des Rechtes der EU oder eines Staatsvertrages gleich wie InländerInnen zu behandeln sind
- Auszug aus dem Firmenbuch
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89959
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Die Behörde kann StromhändlerInnen oder LieferantInnen, die EndverbraucherInnen beliefern, diese Tätigkeit untersagen, wenn sie zumindest drei Mal wegen einer Übertretung elektrizitätsrechtlicher Vorschriften rechtskräftig bestraft worden sind oder nicht die erforderliche Verlässlichkeit besitzen.
Rechtliche Grundlage: Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005
Formular
Online-Anzeige: Aufnahme der Tätigkeit als StromhändlerIn
Weiterführende Informationen
Magistratsabteilung 64
Kontaktformular
