Notstromaggregat - Antrag

Voraussetzungen

Genehmigungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005) ist:

  • Errichtung einer ortsfesten Anlage zur Stromerzeugung
  • Betrieb und wesentliche Änderungen einer ortsfesten Anlage zur Stromerzeugung

Erforderliche Unterlagen

Zur Genehmigung eines Notstromaggregates ist ein Antrag erforderlich, der mittels Formular gestellt werden kann. Im Formular ist ersichtlich, welche Daten für den Antrag notwendig sind. Einige Bereiche müssen durch entsprechende Dokumente ergänzt werden.

Notwendige Unterlagen

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Ansprechpartnerin für den 1. bis 10. Bezirk: Mag.a Nicole Gamauf - Telefon: +43 1 4000-89660
Ansprechpartnerin für den 11. bis 23. Bezirk: Mag.a Ingrid Ferner - Telefon: +43 1 4000-89961
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Kosten und Zahlung

Die Kosten hängen von der Anzahl der Einreichdokumente ab. Sie variieren je nachdem, ob eine Verhandlung erforderlich ist und wie lange diese dauert. Insgesamt muss mit Kosten zwischen 60 und 150 Euro gerechnet werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Erledigung des Verfahrens hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.

Beachten

Im Antrag muss angegeben werden, welche Einrichtungen mit dem Notstrom gespeist werden sollen.

Wenn das Notstromaggregat am Dach eines Gebäudes aufgestellt werden soll, muss die Baupolizei (MA 37) wegen brandschutztechnischer Anforderungen und Genehmigungserfordernisse von Notstromaggregaten auf Dächern von Gebäuden kontaktiert werden: 33 KB PDF

Rechtliche Grundlage: §§ 5, 11 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005

Formular

Antrag auf Genehmigung eines Notstromaggregates:

Zusätzlich sind je nach Fall Pläne, Vollmachten und Vereinbarungen nötig.

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