Notstromaggregat - Antrag
Voraussetzungen
Genehmigungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005) ist:
- Errichtung einer ortsfesten Anlage zur Stromerzeugung
- Betrieb und wesentliche Änderungen einer ortsfesten Anlage zur Stromerzeugung
Erforderliche Unterlagen
Zur Genehmigung eines Notstromaggregates ist ein Antrag erforderlich, der mittels Formular gestellt werden kann. Im Formular ist ersichtlich, welche Daten für den Antrag notwendig sind. Einige Bereiche müssen durch entsprechende Dokumente ergänzt werden.
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Ansprechpartnerin für den 1. bis 10. Bezirk: Mag.a Nicole Gamauf - Telefon: +43 1 4000-89660
Ansprechpartnerin für den 11. bis 23. Bezirk: Mag.a Ingrid Ferner - Telefon: +43 1 4000-89961
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Kosten und Zahlung
Die Kosten hängen von der Anzahl der Einreichdokumente ab. Sie variieren je nachdem, ob eine Verhandlung erforderlich ist und wie lange diese dauert. Insgesamt muss mit Kosten zwischen 60 und 150 Euro gerechnet werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Erledigung des Verfahrens hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.
Beachten
Im Antrag muss angegeben werden, welche Einrichtungen mit dem Notstrom gespeist werden sollen.
Wenn das Notstromaggregat am Dach eines Gebäudes aufgestellt werden soll, muss die Baupolizei (MA 37) wegen brandschutztechnischer Anforderungen und Genehmigungserfordernisse von Notstromaggregaten auf Dächern von Gebäuden kontaktiert werden: 33 KB PDF
Rechtliche Grundlage: §§ 5, 11 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005
Formular
Antrag auf Genehmigung eines Notstromaggregates:
Zusätzlich sind je nach Fall Pläne, Vollmachten und Vereinbarungen nötig.
Weiterführende Informationen
Magistratsabteilung 64
Kontaktformular
