Liquidation VerteilernetzbetreiberIn - Anzeige

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Voraussetzungen

Die Konzession einer Personengesellschaft des Handelsrechtes endet, wenn keine Liquidation stattfindet, mit der Auflösung der Gesellschaft, sonst zum Zeitpunkt der Beendigung der Liquidation (§ 64 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005). Die LiquidatorInnen müssen die Beendigung der Liquidation innerhalb von zwei Wochen der Behörde anzeigen.

Die Konzession einer Personengesellschaft des Handelsrechtes endet nicht, wenn die Gesellschaft fortgesetzt wird.

Erforderliche Unterlagen

Falls eine Vollmacht erteilt wurde: Vollmacht

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89959
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die Beendigung der Liquidation muss innerhalb von zwei Wochen der Behörde angezeigt werden.

Beachten

Rechtliche Grundlage: Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005

Formular

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