Liquidation VerteilernetzbetreiberIn - Anzeige
Voraussetzungen
Die Konzession einer Personengesellschaft des Handelsrechtes endet, wenn keine Liquidation stattfindet, mit der Auflösung der Gesellschaft, sonst zum Zeitpunkt der Beendigung der Liquidation (§ 64 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005). Die LiquidatorInnen müssen die Beendigung der Liquidation innerhalb von zwei Wochen der Behörde anzeigen.
Die Konzession einer Personengesellschaft des Handelsrechtes endet nicht, wenn die Gesellschaft fortgesetzt wird.
Erforderliche Unterlagen
Falls eine Vollmacht erteilt wurde: Vollmacht
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89959
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Die Beendigung der Liquidation muss innerhalb von zwei Wochen der Behörde angezeigt werden.
Beachten
Rechtliche Grundlage: Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005
Formular
Online-Anzeige: Liquidation VerteilernetzbetreiberIn
Weiterführende Informationen
Magistratsabteilung 64
Kontaktformular
