Genehmigung einer Fotovoltaikanlage und Anerkennung als Ökostromanlage - Antrag

Voraussetzungen

Genehmigungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005) ist:

  • Errichtung einer Fotovoltaikanlage
  • Betrieb und wesentliche Änderungen an einer Fotovoltaikanlage

Die Fotovoltaikanlage kann unter bestimmten Voraussetzungen als Ökostromanlage anerkannt werden (§ 7 Abs. 1 Ökostromgesetz).

Erforderliche Unterlagen

Zur Genehmigung einer Fotovoltaikanlage ist ein Antrag erforderlich, der mittels Formular gestellt werden kann. Im Formular ist ersichtlich, welche Daten für den Antrag notwendig sind. Einige Bereiche müssen durch entsprechende Dokumente ergänzt werden.

Notwendige Dokumente

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4

Ansprechpartnerin für den 1. bis 7. und 18. Bezirk: Mag.a Nicole Gamauf - Telefon : +43 1 4000-89660
Ansprechpartnerin für den 8., 9. und 20. Bezirk: Mag.a Ingrid Ferner - Telefon: +43 1 4000-89961
Ansprechpartnerin für den 10. bis 17. Bezirk: Mag.a Brigitte Norman - Telefon: +43 1 4000-89943
Ansprechpartnerin für den 19., 21. bis 23. Bezirk: Rosemarie Lang - Telefon: +43 1 4000-89955

Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Kosten und Zahlung

Die Kosten hängen von der Anzahl der Einreichdokumente ab. Sie variieren je nachdem, ob eine Verhandlung erforderlich ist und wie lange diese dauert. Insgesamt muss mit Kosten zwischen 60 und 150 Euro gerechnet werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Erledigung des Verfahrens hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.

Beachten

Zusätzliche Informationen:

Rechtliche Grundlagen:

Formular

Antrag auf Genehmigung einer Fotovoltaikanlage in Wien bzw. Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage:

Zusätzlich sind je nach Fall Pläne, Vollmachten und Vereinbarungen nötig.

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Magistratsabteilung 64
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