Bestellung technische/r BetriebsleiterIn eines Elektrizitätsnetzes - Antrag
Voraussetzungen
NetzbetreiberInnen sind verpflichtet, vor Aufnahme des Betriebes eines Netzes eine natürliche Person als Betriebsleiterin bzw. Betriebsleiter für die technische Leitung und Überwachung des Betriebes des Netzes zu bestellen (§ 35 Abs. 1 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005). Die Bestellung muss von der Behörde genehmigt werden (§ 35 Abs. 5 WelWG 2005).
Die BetriebsleiterInnen müssen
- eigenberechtigt sein und das 24. Lebensjahr vollendet haben,
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder nach dem Recht der EU oder auf Grund eines Staatsvertrages gleichzustellen sein,
- ihren Wohnsitz im Inland haben oder in einem anderen Staat, dessen Angehörige auf Grund des Rechtes der EU oder eines Staatsvertrages gleich wie InländerInnen zu behandeln sind,
- fachlich befähigt sein, den Betrieb von Elektrizitätsnetzen zu leiten und zu überwachen,
- über die nötige Betätigungsmöglichkeit und Selbstverantwortlichkeit verfügen.
Die BetriebsleiterInnen dürfen nicht von der Ausübung der Konzession ausgeschlossen sein. Ausschließungsgründe sind bestimmte Verurteilungen und die Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens (§ 54 Abs. 4 WelWG 2005).
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Bestellung zu technischen BetriebsleiterInnen
- Zustimmungserklärung der technischen BetriebsleiterInnen zu ihrer Bestellung
- Angaben über ihre Stellung in dem Unternehmen zum Nachweis der entsprechenden Anordnungsbefugnis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
- Auszug aus dem Strafregister
- Befähigungsnachweis für die Ausübung des Gewerbes der Elektrotechnik oder Beschreibung ihres Bildungsganges und ihrer bisherigen Tätigkeit
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89959
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 6,54 Euro Landesverwaltungsabgabe
- 14,30 Euro Gebühr nach dem Gebührengesetz (GebG) für den Antrag
Die weiteren Kosten hängen von der Anzahl der eingereichten Dokumente ab.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Die Genehmigung wird widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen wegfällt oder begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der BetriebsleiterInnen bestehen. Das Ausscheiden der BetriebsleiterInnen sowie das Wegfallen einer Voraussetzung für die Genehmigung ihrer Bestellung muss der Behörde von den NetzbetreiberInnen unverzüglich angezeigt werden.
Rechtliche Grundlage: Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005
Formular
Online-Antrag: Bestellung technische/r BetriebsleiterIn eines Elektrizitätsnetzes
Weiterführende Informationen
Magistratsabteilung 64
Kontaktformular
