Bestellung PrüfkommissärIn für BetriebswärterIn von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen - Antrag
Allgemeine Informationen
Dampfkessel und Wärmekraftmaschinen nach dem Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) müssen während des Betriebes durch fachlich, geistig und körperlich geeignete Personen (BetriebswärterIn) beaufsichtigt und bedient werden. Die Eignung der BetriebswärterInnen wird durch PrüfkommissärInnen festgestellt, die vom Landeshauptmann bestellt werden (§ 7 Abs. 2 DKBG).
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89959
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über ein Studium einer einschlägigen Fachrichtung an einer technischen Universität
- Nachweis der praktischen Erfahrung mit der Bedienung von Dampfkesseln oder Wärmekraftmaschinen
- Nachweis einer theoretischen Ausbildung für die Bedienung und Beaufsichtigung von Dampfkesseln oder Wärmekraftmaschinen
- Falls eine Vollmacht erteilt wurde: Vollmacht
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
- 14,30 Euro Gebühr nach dem Gebührengesetz (GebG) für den Antrag
Die weiteren Kosten hängen von der Anzahl der eingereichten Dokumente ab.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Antrag: Bestellung PrüfkommissärIn für BetriebswärterIn von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: § 7 Abs. 2 Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG)
Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten
Magistratsabteilung 64
Kontaktformular
