Bestellung PrüfkommissärIn für BetriebswärterIn von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen - Antrag

Allgemeine Informationen

Dampfkessel und Wärmekraftmaschinen nach dem Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) müssen während des Betriebes durch fachlich, geistig und körperlich geeignete Personen (BetriebswärterIn) beaufsichtigt und bedient werden. Die Eignung der BetriebswärterInnen wird durch PrüfkommissärInnen festgestellt, die vom Landeshauptmann bestellt werden (§ 7 Abs. 2 DKBG).

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie und Berufungen
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89959
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über ein Studium einer einschlägigen Fachrichtung an einer technischen Universität
  • Nachweis der praktischen Erfahrung mit der Bedienung von Dampfkesseln oder Wärmekraftmaschinen
  • Nachweis einer theoretischen Ausbildung für die Bedienung und Beaufsichtigung von Dampfkesseln oder Wärmekraftmaschinen
  • Falls eine Vollmacht erteilt wurde: Vollmacht

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
  • 14,30 Euro Gebühr nach dem Gebührengesetz (GebG) für den Antrag

Die weiteren Kosten hängen von der Anzahl der eingereichten Dokumente ab.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Antrag: Bestellung PrüfkommissärIn für BetriebswärterIn von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: § 7 Abs. 2 Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG)

Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten

Verantwortlich für diese Seite:
Magistratsabteilung 64
Kontaktformular