Bestellung zum Aufzugsprüfungsorgan - Antrag

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Allgemeine Informationen

Einen Antrag zur Bestellung als AufzugsprüferIn gemäß § 16 des Wiener Aufzugsgesetzes 2006 (WAZG 2006) dürfen nur physische Personen (eigenberechtigte Einzelpersonen) stellen.

Voraussetzungen

Erforderliche Nachweise:

  • Studien- bzw. Schulabschluss, der zur Tätigkeit als AufzugsprüferIn befähigt
  • Praktische Verwendung (Tätigkeit) im Aufzugsbau

AntragstellerInnen müssen von Unternehmen, die sich mit dem Bau oder der Instandhaltung von Aufzügen befassen, und von Betreuungsunternehmen verschieden sein. AntragstellerInnen dürfen zu diesen in keinem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis, insbesondere in keinem Dienst- oder Organschaftsverhältnis stehen.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Baupolizei (MA 37)
Gruppe A - Aufzüge und Ölfeuerungen
20., Dresdner Straße 73-75, 4. Stock
Telefon: +43 1 4000-37140
Fax: +43 1 4000-99-37100
E-Mail: gruppe-a@ma37.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag (Online-Formular) müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Befugnisse, Zeugnisse, die den Studien- bzw. Schulabschluss gemäß § 16 Abs. 1 WAZG 2006 nachweisen:
    • Befugnis für IngenieurkonsulentIn oder ZivilingenieurIn für Elektrotechnik oder für Maschinenbau und mindestens einjährige praktische Verwendung im Aufzugsbau oder
    • Zeugnis über den Abschluss des Bakkalaureatsstudiums oder des Diplomstudiums der Studienrichtungen Elektrotechnik oder Maschinenbau oder eines einschlägigen (Fach)Hochschulstudiums, insbesondere der Studienrichtungen Automatisierungstechnik, Elektronik, Fahrzeugtechnik oder Mechatronik und mindestens zweijährige praktische Verwendung im Aufzugsbau oder
    • Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Höheren Technischen Lehranstalt elektrotechnischer oder maschinenbautechnischer Richtung oder einer Sonderform dieser Lehranstalten und mindestens dreijährige praktische Verwendung im Aufzugsbau.
  • Dienstzeugnisse, Bestätigungen die die praktische Verwendung (Tätigkeit) im Aufzugsbau gemäß § 16 Abs. 2 WAZG 2006 nachweisen:
    • Konstruktion und Bemessung mechanischer und elektrischer Anlagenteile
    • Bearbeitung von Schaltplänen (Steuerungs-, Antriebs- und Regelungsbereiche Sicherheitsstromkreise und dergleichen)
    • Einbau von Aufzügen im mechanischen und elektrotechnischen Bereich

Können einzelne oben angeführte Nachweise nicht erbracht werden, müssen gegebenenfalls vorgelegt werden:

  • Kopien von Diplomen, Prüfzeugnissen oder sonstigen Befähigungsnachweisen von Ausbildungseinrichtungen mit gleichwertigem Niveau
  • Nachweise über praktische Kenntnisse im Aufzugsbau, die gemäß § 16 Abs. 2 WAZG 2006 gleichwertig sind
  • Nachweise für Bestellungen zu AufzugsprüferInnen in anderen Bundesländern oder nach den Rechtsvorschriften des Bundes

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 130,90 Euro Bundesgebühren
  • 3,90 Euro je vier beschriebene A4-Seiten Beilagen
  • 65 Euro Verwaltungsabgabe
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Antrag: Bestellung zum Aufzugsprüforgan

Zusätzliche Informationen

Liste der bestellten AufzugsprüferInnen: Verzeichnis der AufzugsprüferInnen gemäß WAZG 2006

AufzugsprüferInnen müssen die Aufgaben, die ihnen gemäß § 17 WAZG 2006 übertragen sind, pflichtgetreu erfüllen.

Die Bestellung als AufzugsprüferIn kann auf Verlangen der bestellten Person widerrufen werden. Die Bestellung muss von der Behörde widerrufen werden, wenn mindestens eine der Voraussetzungen gemäß § 16 Abs. 7 WAZG 2006 erfüllt ist.

Rechtliche Grundlage: Wiener Aufzugsgesetz 2006 (WAZG 2006)

Homepage: Baupolizei

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Baupolizei (Magistratsabteilung 37)
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