Bestellung zur Inspektionsstelle für überwachungspflichtige Hebeanlagen - Antrag

Allgemeine Informationen

Der Betreiber von Hebeanlagen muss eine Inspektionsstelle für überwachungsbedürftige Hebeanlagen nach freier Wahl aus dem Verzeichnis mit einer regelmäßigen Überprüfung seiner Hebeanlage beauftragen.

Voraussetzungen

Inspektionsstellen für überwachungspflichtige Hebeanlagen gemäß § 15 Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 - HBV 2009 sind

  • AufzugsprüferInnen (natürliche Personen)
  • Inspektionsanstalten für Hebeanlagen (juristische Personen)

Sie werden vom Landeshauptmann bestellt und in Pflicht genommen.

Der Antrag zur Bestellung als AufzugsprüferIn kann gestellt werden, wenn entsprechend der beantragten Hebeanlagengruppe(n)

  • der Studien- bzw. Schulabschluss (Ausbildung) und
  • die praktische Erfahrung im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen wird. Die praktische Erfahrung muss in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Ausbildung stehen.

Der Antrag zur Bestellung als Inspektionsanstalt für Hebeanlagen kann gestellt werden, wenn entsprechend der beantragten Hebeanlagengruppe(n) entweder

  • die Leiterin bzw. der Leiter und alle für die Prüfung und Überwachung von Hebeanlagen zuständigen MitarbeiterInnen als AufzugsprüferInnen bestellt sind oder
  • die Inspektionsanstalt eine aufrechte Akkreditierung nach ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17020 und den zutreffenden Bestimmungen des Leitfadens gemäß Anhang 1 der HBV 2009 nachweisen kann, die Leiterin bzw. der Leiter die interne Befugnis und technische Kompetenz besitzt und die MitarbeiterInnen dort die interne Befugnis und technische Kompetenz entsprechend Anhang 1 der HBV 2009 erworben haben.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Baupolizei (MA 37)
Gruppe A - Aufzüge und Ölfeuerungen
20., Dresdner Straße 73-75, 4. Stock
Telefon: +43 1 4000-37140
Fax: +43 1 4000-99-37100
E-Mail: gruppe-a@ma37.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

In dem Antrag (Online-Formular) muss die Person, die als AufzugsprüferIn bestellt werden will, genannt werden. Folgende Dokumente müssen begelegt werden:

  • Zeugnis über den erfolgreichen Studien- bzw. Schulabschluss gemäß § 15 Abs. 5 Z 1 HBV 2009
  • Dienstzeugnisse, Bestätigungen usw. über den Nachweis der praktischen Erfahrung gemäß § 15 Abs. 5 Z 2 HBV 2009
  • Inspektionsanstalt für Hebeanlagen, die bestellt werden will (wenn die technische Leiterin bzw., die technischen LeiterInnen sowie die für die Prüfung und Überwachung von Hebeanlagen zuständigen MitarbeiterInnen nicht alle als AufzugsprüferInnen bestellt sind):
    • Nachweis der aufrechten Akkreditierung gemäß Akkreditierungsgesetz sowie Fachgebietsliste und Akkreditierungsumfang

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 130,90 Euro Bundesgebühren
  • 3,90 Euro je vier beschriebene A4-Seiten Beilagen
  • 6,60 Euro Verwaltungsabgabe
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Antrag: Bestellung zur Inspektionsstelle für überwachungspflichtige Hebeanlagen

Zusätzliche Informationen

Liste der bestellten AufzugsprüferInnen und Inspektionsanstalten für Hebeanlagen: Verzeichnis der Inspektionsstellen für Hebeanlagen gemäß HBV des Landeshauptmannes von Wien

Inspektionsstellen müssen die Aufgaben, die ihnen gemäß HBV 2009 übertragen sind, pflichtgetreu erfüllen und sie sind zur Erhaltung der technischen Kompetenz verpflichtet.

Inspektionsstellen für überwachungspflichtige Hebeanlagen werden aus dem Verzeichnis gestrichen, wenn mindestens eine der Voraussetzungen gemäß § 15 Abs. 8 HBV 2009 erfüllt ist.

Rechtliche Grundlage: § 15 Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 - HBV 2009

Homepage: Baupolizei

Verantwortlich für diese Seite:
Baupolizei (Magistratsabteilung 37)
Kontaktformular