Ziviltechnikerprüfung und -befugnis
Allgemeine Informationen
Um als ZiviltechnikerIn tätig werden zu können, sind die Ablegung einer Ziviltechnikerprüfung, die Verleihung der Befugnis sowie die Ablegung des Eides erforderlich.
Voraussetzungen
Für die Ziviltechnikerprüfung:
Der Antrag auf Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung muss unter Anschluss der erforderlichen Nachweise (Absolvierung des der angestrebten Befugnis entsprechenden Studiums, die praktische Betätigung) bei der Länderkammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten eingereicht werden, in deren Bereich die BewerberInnen ihren Wohnsitz haben (bei Wohnsitz im Ausland kann frei zwischen den Länderkammern gewählt werden). Die Kammer leitet den Antrag unter Anschluss eines Gutachtens an den zuständigen Bundesminister weiter, der über die Zulassung entscheidet und die Zuweisung zu einer Prüfungskommission verfügt.
Erfolgt die Zuweisung zur Wiener Prüfungskommission, wird dies als Anmeldung zur Ablegung der Prüfung gewertet und die BewerberInnen werden von der Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Bauten und Technik zur Ablegung der Prüfung zum nächstmöglichen Termin des Fachgebietes eingeladen.
Bei negativer Entscheidung durch das Bundesministerium erhält man die Unterlagen direkt zurück.
Für die Verleihung der Befugnis:
Die Ziviltechnikerbefugnis wird auf Antrag nach erfolgreich abgelegter Prüfung vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nach Anhörung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland für einen bestimmten Sitz der Kanzlei verliehen. Weiterführende Hinweise zur Verleihung der Befugnis bei Kanzleisitz in Wien, Niederösterreich oder Burgenland: Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland.
Für die Vereidigung:
Vor Ablegung des Eides darf die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bereits verliehene Befugnis nicht ausgeübt werden. Die Eidesabnahme erfolgt auf Antrag durch den für den Kanzleisitz zuständigen Landeshauptmann.
Fristen und Termine
Ziviltechnikerprüfungen finden entweder im April oder im Mai sowie im Oktober oder im November statt.
Für die Ablegung des Eides wird in der Regel ein Termin pro Kalendermonat (Ausnahme Juli und August) vorgesehen.
Zuständige Stelle
Für die Anmeldung zur Ziviltechnikerprüfung:
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland
4., Karlsgasse 9
Telefon: +43 1 505 17 81
Fax: +43 1 505 10 05, +43 1 505 17 81 70
E-Mail: kammer@arching.at
Für die neuerliche Anmeldung zur Ziviltechnikerprüfung und für die Anmeldung zur Ablegung des Eides:
Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Bauten und Technik
Gruppe Behördliche Verfahren und Vergabe
1., Ebendorferstraße 4, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-82690
Fax: +43 1 4000-99-82690
E-Mail: bv@md-bd.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Für die Ziviltechnikerprüfung:
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen: Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
Für die Verleihung der Befugnis:
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen: Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
Für die Vereidigung:
Die Anmeldung zur Ablegung des Eides muss den aktuellen Wohnsitz sowie den beabsichtigten Kanzleisitz enthalten (gegebenenfalls Hinweis, dass Wohnsitz und beabsichtigter Kanzleisitz ident). Der Anmeldung muss der Bescheid zur Befugnisverleihung angeschlossen werden.
Kosten und Zahlung
Für die Ziviltechnikerprüfung:
Die Prüfungsgebühr beträgt 203,48 Euro. Diese muss vor Ablegung der Prüfung auf das Konto der Stadt Wien, MA 6 - Buchhaltungsabteilung 1, Bankleitzahl 12000, Kontonummer 50618730700 unter eigenem Namen eingezahlt werden. Unter Verwendungszweck muss "Ziviltechniker, Verrechnungskonto 101" angegeben werden.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung muss für die Ausstellung des Prüfungszeugnisses eine Bundesverwaltungsabgabe in Höhe von 2,10 Euro und für die Vergebührung des Prüfungszeugnisses ein Betrag von 14,30 Euro bezahlt werden.
Für die Vereidigung:
Für die Bestätigung der Eidesablegung muss ein Betrag von 14,30 Euro bezahlt werden.
Die Einzahlung kann in beiden Fällen in einer der Stadtkassen auch bargeldlos erfolgen.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Homepage: Stadtbaudirektion
Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Bauten und Technik, Stadtbaudirektion
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