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  • -Wiener Stadt- und Landesarchiv
    • +1 - Stadtarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
      • +1.7 - Städtische Anstalten und Fonds | 1264 - 20. Jh.
        • -1.7.1 - Bürgerspital und Bürgerspitalfonds | 1264-1880(-1920)
          • +1.7.1.1 - Bürgerspital | 1264-1782(-1843)
          • +Hide full view1.7.1.2 - Bürgerspitalfonds | 1780-1880(-1920)

            Vollansicht Inventory 1.7.1.2

            Feldname Inhalt
            1.1 Signatur 1.7.1.2
            1.2 Titel Bürgerspitalfonds
            1.3 Zeitraum 1780-1880(-1920)
            1.4 Verzeichnungsstufe Bestand
            1.5 Umfang/Medium Bände: 453, große Archivschachteln: 29
            2.1 Provenienzstelle Bürgerspitalfonds
            2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Infolge der Josefinischen Reform der Armenversorgungsanstalten in den Jahren 1782 bis 1784 veränderte sich die Bestimmung des Bürgerspitals gravierend. Bis dahin war es die zentrale Wohltätigkeitsanstalt der Stadt Wien. 1783 trennte man Armenanstalten und Krankenhäuser. Das Bürgerspital wurde der Krankenpflege sowie der Verpflegung der Waisen und Findlinge enthoben. Das Hauptgebäude des Spitals selbst wurde zu einem großen Zinshaus (Bürgerspitalzinshaus) umgebaut. Die verarmten Bürger kamen nach St. Marx, das als Versorgungshaus diente, die Waisenkinder in das Waisenhaus am Rennweg. Jene Teile des Bürgerspitalvermögens, die nicht zur Kranken- und zur Waisenfürsorge dienten, wurden dem Bürgerspitalfonds übertragen, der ausschließlich zur Sorge um Erwerbsunfähige und Arme bestimmt war. Eine festgelegte Quote musste weiterhin aus diesem Fonds für Kranke und Waise an die staatlichen Anstalten entrichtet werden.

            Im Zuge der Josefinischen Reformen schlug die Stiftungs-Oberdirektion vor, das Bürgerspital der Gemeinde vollständig zu entziehen und die Wirtschaftsführung des Spitals der Cameral-Administration und die Verwaltung der Bürgerspitalstiftungen der Stiftungs-Oberdirektion zu unterstellen. Kaiser Joseph II. schreckte vor diesem Schritt zurück und erklärte, dass davor Verhandlungen mit dem Magistrat aufgenommen werden müssten (Hoferlass vom 19. Februar 1785). Ergebnis derselben war, dass die Verwaltung des Bürgerspitals wieder dem Magistrat übertragen und der Stiftungs-Oberdirektion nur das Aufsichtsrecht eingeräumt wurde (Hoferlass vom 5. Okt. 1785). Die Gemeinde trat wieder in ihre alten Rechte ein und am 1. November 1785 wurden die Bürgerspitalsrechnungen der städtischen Buchhaltung und die Bürgerspitalskapitalien dem städtischen Depositenamt übergeben.
            Die Umgestaltung der Verwaltung des Bürgerspitals bzw. Bürgerspitalfonds ging nur schleppend voran, sodass im Jahr 1790 neue Maßnahmen ergriffen wurden: Der eigene Wirtschaftsbetrieb hörte auf. Anstelle dessen trat ein Verpachtungssystem. Der Kaiser hob 1795 die Stellen der beiden Superintendenten und des Hofkommissärs auf und übertrug den Vorsitz in den wöchentlichen Sitzungen, den so genannten Hauskommissionen, einem Magistratsreferenten in Bürgerspitalsangelegenheiten. Anstelle des Abgeordneten der milden Stiftungs-Hofbuchhaltung trat ein Mitglied der städtischen Buchhaltung (Hoferlass vom 16. Okt. 1795). 1797 wurden die Gehälter für die Superintendenten und den Hofkommissär endgültig eingestellt. Aus Kostengründen sollte der Magistrat aus dem Kreis des äußeren Rates wohlhabende, wirtschaftsverständige Bürger für Kontrollaufgaben und Beratungstätigkeit in Wirtschaftsangelegenheiten wählen (Regierungsbeschluss vom 2. Sept. 1797). Acht Bürger wurden vorgeschlagen: vier sollten in St. Marx Nachsicht halten, vier den Hauskommissionen beiwohnen. 1798 erstattete die Regierung an die Hofkanzlei Bericht über den Vorschlag. Im Jahr 1800 genehmigte Kaiser Franz die Geschäftsordnung mit der Abänderung, dass das Präsidium von einem Magistratsrat zu führen sei sowie, dass die monatlich an den Magistrat abzuliefernden Protokolle und summarischen Gebarungsausweise nicht von diesem, sondern von einem Magistratsreferenten im Rat vorzutragen seien (Hoferlass vom 6. September 1800).
            Aus den wöchentlichen seit 1734 bestehenden Hauskommissionen ging die Bürgerspital-Wirtschaftskommission hervor. Die Einsetzung der Bürgerspital-Wirtschaftskommission im Jahr 1800 stellte die Reorganisation der wöchentlichen Hauskommissionen dar.
            Seit dem 18. Jahrhundert war ein Streitpunkt zwischen der Stadt Wien und der Staatsverwaltung, ob und inwieweit die Verwaltung des Bürgerspitals dem Magistrat oder dem Staat, etwa der Stiftungs-Hofkommission zukam; weiters ob das Bürgerspital als Stiftung oder als Zweckvermögen der Stadt Wien anzusehen sei. Bis zur Auflösung des Bürgerspitalfonds blieb dessen rechtliche Stellung umstritten. Seit den 1860er Jahren bis zur Auflösung des Fonds wurden zahlreiche (Rechts-)Gutachten erstellt.
            1869 sprach der Minister des Innern aus, dass der Bürgerspitalfonds als ein Zweckvermögen der Gemeinde Wien anzusehen sei (Erlass des Ministers des Innern vom 31. Dezember 1869, Z. 19, 249).
            1880 wurde die Bürgerspital-Wirtschaftskommission, die eine eigenständige Stellung beansprucht hatte, mit Beschluss des Wiener Gemeinderates (Gemeinderatssitzung vom 17. Februar 1880) aufgelöst. Die Verwaltung wurde von einer Kommission des Magistrats wahrgenommen. Die Kasse des Fonds wurde dem Magistrat übergeben und die Bürgerspitalsangestellten in den Status der Magistratsbediensteten eingewiesen (WStLA, Hauptarchiv-Akten, Verträge und andere Rechtsdokumente, A 1, 143/1880a). Das Bürgerspitalsarchiv wurde dem Stadtarchiv übergeben (WStLA, M.Abt. 438, A 1, 863/1910). Vorausgegangen waren diesen Schritten über ein Jahrzehnt heftiger Diskussionen, zum Teil im Gemeinderat, über die rechtliche Stellung der Kommission und ihre wenig erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit. Hauptkritikpunkt war nicht zuletzt der Anfang der 1870er Jahre erfolgte Verkauf des alten Bürgerspitalszinshauses und der im Gegenzug erfolgte Erwerb von Häusern am Schottenring.
            Mit der provisorischen Gemeindeordnung von 1850 hatte Wien das Recht zu autonomer Verwaltung erlangt. Das Armenwesen war damit in den natürlichen Wirkungskreis der Gemeinde einbezogen worden. Die Auseinandersetzungen um den Bürgerspitalfonds sind vor dem Hintergrund der Neuordnung des Armenwesens, die in den 1860er und 1870er Jahren ein Thema war, zu sehen.
            Der Streit um die rechtliche Natur des Bürgerspitalfonds ging auch Anfang des 20. Jahrhunderts weiter: 1904 sprach sich die k.k. Finanz-Landes-Direktion in Wien (Entscheidung der k.k. Finanz-Landes-Direktion vom 21. 3. 1904, Zl. 14604/IX zur Gebühr über Kaufvertrag Gemeinde Wien - Wiener Bürgerspitalfonds) gegen die Stadt Wien aus, die die Meinung vertrat, dass der Fonds ein selbständiges Zweckvermögen sei. An der selbständigen juristischen Existenz des Bürgerspitalfonds könne nicht gezweifelt werden. Der Fonds sei einer Stiftung gleichzuhalten.
            Im Zuge der grundbücherlichen Durchführung eines Kaufvertrages (Kaufvertrag MA III-2803/13, genehmigt im Gemeinderat am 26. 9. 1913) zwischen der Stadt Wien und dem Wiener Bürgerspitalfonds aus dem Jahr 1913 wurde in einer Urkunde der Stadt Wien aus dem Jahr 1932 festgestellt, dass der Kaufvertrag als Übereinkommen anzusehen sei. Laut Amtsbestätigung aus 1932 waren der Bürgermeister und Stadträte der Stadt Wien berechtigt, den Wiener Bürgerspitalfonds zu vertreten. 1934 wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen das Grundbuchsgesuch abgewiesen, weil eine stiftungsbehördliche Bewilligung für den Kaufvertrag nachzuweisen sei. Aufgrund einer Amtsbestätigung des Wiener Magistrates, dass der Wiener Bürgerspitalfonds keine Stiftung ist, wurde schließlich die grundbücherliche Durchführung bewilligt (WStLA, M.Abt. 101, A 3, Landtafel EZ 390).
            Der Wiener Bürgerspitalfonds wurde im Jahr 1939 von der Abwicklungsstelle des Stillhaltekommissars für alle Stiftungen und selbständigen Fonds von der Auflösung als Stiftung freigestellt (Österrisches Staatsarchiv, Abwicklungsstelle des Stillhaltekommissars für alle Stiftungen und selbständigen Fonds Abt. IV A e Aktenzahl 50A/219), weil es sich um "keinen selbständigen Fonds, sondern ein Zweckvermögen der Stadt Wien" handle. Dies aufgrund einer Stellungnahme der MA 15 - Krankenanstalten (zur Zahl MA 15/IV - 163/39 vom 24. 4. 1939; Akt im WStLA nicht erhalten), weil "… angenommen werden kann, dass das Bürgerspital eine Gründung der Stadtverwaltung … von ihr für Zweck gewisse Gemeindemittel bestimmt wurden und hiezu Spenden einzelner Bürger hinzugeflossen sind.... Die Bezeichnung wurde vermutlich nur deshalb belassen, um einerseits die historische Erinnerung aufrecht zu erhalten und andererseits die Kosten der grundbücherlichen Eigentumsübertragungen an die Gemeinde Wien zu ersparen."
            1941 wurde auf Grund von Amtsbescheinigungen der Stadt Wien unter Hinweis auf die "Verordnung über die Einführung fürsorgerechtlicher Vorschriften im Lande Österreich" (GBL. für das Land Österreich Nr. 397/1938) das Eigentumsrecht der Stadt Wien anstelle des Wiener Bürgerspitalfonds in den Grundbüchern einverleibt.
            Ein 1900 unter tatkräftiger Unterstützung von Bürgermeister Lueger ins Leben gerufener (1938 aufgelöster, 1947 wieder begründeter und schließlich 1964 in Ermangelung von Mitgliedern aufgelöster) Verein namens „Bürgervereinigung (der k.k. Reichshaupt- und Residenzstadt) Wien hatte in seinen Statuten zum Vereinszweck unter Paragraph 2, Absatz g die Bestimmung „Antheilnahme an der Verwaltung des Bürgerspital- und des Bürgerladfondes, insoferne und insoweit dieselbe durch Gemeinderathsbeschlüsse eingeräumt wird. Insbesondere in den 1920er und 1930er Jahren versuchte diese Vereinigung mehrfach in die Verwaltung und auf das Vermögen des Bürgerspitalfonds ein- bzw. zuzugreifen, was die Bürgermeister zu verhindern wussten, allerdings zu weiteren Erhebungen zur rechtlichen Stellung des Fonds führte (WStLA, Magistratsdirektion, K 1 zu den betreffenden Jahren).
            In den 1960er Jahren (MDZ LS - II/314/91) und zuletzt 1991 wurden hinsichtlich der Flächen, die 1938 nicht in das Eigentum der Stadt Wien übertragen worden waren, nachträglich das Eigentumsrecht der Stadt Wien einverleibt.
            Im Grundbuch ist der Wiener Bürgerspitalfonds als Eigentümer heute nicht mehr verzeichnet.

            Für die VERWALTUNG des Bürgerspitalfonds waren zusammenfassend zuständig:
            Bürgerspital-Wirtschaftskommission ab 1800: Bürgerspitalamt
            ab 1880: Zwölfköpfige Kommission des Magistrats: neu gegründetes Department XXV: Donauregulierung und Bürgerspitalfonds. Akten heute WStLA, Hauptregistratur (1.2.2), Department L
            ab 1902 M.Abt. III (WStLA, M.Abt. 103 (1.3.2.103)) Überleitung ab 1920 zur MA 45 (WStLA, M.Abt. 245(1.3.2.245))
            ab 1934: MA 22
            ab 1939: Abt. VIII/4
            2.3 Bestandsgeschichte siehe Bestandsgeschichte "Bürgerspital und Bürgerspitalfonds" (1.7.1)
            2.4 Übergeben von Die Übernahme der Unterlagen des Bürgerspitalfonds erfolgte zum größten Teil 1923 im Zuge der Auflösung der Hauptregistratur (Vgl. WStLA, Hauptregistratur, B5/9; diese Übernahme wurde nicht im Accessionsbuch des Archivs verzeichnet). Von dieser Übernahme existieren keine Verzeichnisse für Bücher. Es ist aber anzunehmen, das die meisten der Bücher des Bürgerspitalfonds von der Hauptregistratur übernommen worden sind. Es handelt sich dabei um jenen Bestand, der nicht im Index der Handschriften des Bürgerspitalarchivs, angelegt 1900, verzeichnet ist. Ausgenommen die sonstigen Übernahmen:
            vom Präsidium 1922: Vorausschläge und Rechnungsabschlüsse des Bürgerspitalfonds 1878 - 1883 (Acc.Nr. 2870);
            von der Magistratsabteilung 8 - Wohlfahrtspflege (offene Fürsorge), Stiftungen 1928 (Acc.Nr. 3002): B1/1: Spendenverzeichnis St. Marx
            3.3 Neuzugänge Bestand abgeschlossen
            4.1 Zugangsbestimmungen Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr. ArchG].
            4.2 Reproduktionsbestimmungen Reproduktion und Weiterverwendung unter Einhaltung von Zugangsbestimmungen möglich. Für die Herstellung von Reproduktionen auf Auftrag gelten die Tarife für die Benutzung von Archivgut und Leistungen des Archives (Beschluss des Gemeinderats vom 24.10.2014, 02698-2014/0001-GK). Vom Wiener Stadt- und Landesarchiv hergestellte Digitalisate werden für die Weiterverwendung für nichtkommerzielle Zwecke gebühren- und genehmigungsfrei zur Verfügung gestellt: CC BY-NC-ND 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de. Bezeichnung: "Quelle: WStLA".
            5.3 Verwandte Unterlagen WStLA, Versorgungshaus St. Marx (1.7.4.4)
            WStLA, Herrschaft Bürgerspital (2.1.1.7): Unterlagen der Patrimonialverwaltung
            WStLA, Grundbücher (2.1.2)
            WStLA, Pläne aus dem Bestand Bürgerspital und Bürgerspitalsfonds (3.2.1.5)
            WStLA, Hauptregistratur, A 16 (1784-1811), A 34 (1812-1831), A 47 (1832-1900): Akten zu Stiftungen
            WStLA, M. Abt. 207 (1.3.2.207); WStLA, M. Abt. 208 (1.3.2.208) WStLA, M. Abt. 209 (1.3.2.209); WStLA, Ehemalige Gemeinden (1.9); WStLA, Staatliche Anstalten und Unternehmungen (2.4); WStLA, H.A. Akten - Kleine Bestände: Verwaltungsgebiete und Unternehmungen (3.1.5.2), Serie A 14, Wohlfahrtswesen

            Hinweise zu oder Gutachten zum Bürgerspitalvermögen, dem Bürgerspitalfonds und dessen rechtlicher Natur finden sich unter:
            WStLA, Hauptarchiv-Akten, Verträge und andere Rechtsdokumente (3.1.2), A 1, 143/1880a:
            Broschüre der Direktoren der Bürgerspitalsverwaltung von 1860,
            Bürgerspitalwirtschaftskommission, 27. Mai 1861,
            Bürgerspitalwirtschaftskommission, 16. Juni 1862,
            Buchhaltungsbericht, 29. November 1862,
            Karl Weiß, 26. März 1864,
            Bürgerspitalwirtschaftskommission, 10. Oktober 1864,
            Karl Weiß, 26. Oktober 1864,
            Bericht des Magistrats, 22. Dez. 1864- Abstimmungsprotokoll der Magistratssitzung vom 15. Juli 1865,
            Gutachten Sedlmayer, 16. Mai 1899,
            Gutachten Trabauer, 11. Juni 1899.

            WStLA, Handschriften (3.4), A 115:
            „Der Wiener Bürgerspitalfonds“, Gutachten von Magistratsvizedirektor Dr. August Mayr; ca. 1910.

            WStLA, Handschriften (3.4), A 107:
            Kronawetter Ferdinand, Armenwesen; Zusammenstellung von Nachrichten 1539-1882 aus der Literatur und aus Originalquellen, angeblich von Gemeinderat -, Kopie. Wien, 2. Hälfte19. Jahrhunderts, S. 1-80.

            WStLA, M.Abt. 438 (1.3.2.438), A 1, 2408/1928:
            Hinweis auf Gutachten von Hofrat Glossy und Kronawetter (beide nicht erhalten/auffindbar)

            Österreichisches Staatsarchiv, Abteilung Archiv der Republik, Abwicklungsstelle des Stillhaltekommissars für alle Stiftungen und selbständigen Fonds Abt. IV A e Aktenzahl 50A/219. Dr. Linke (MA 15), 24. April 1939,

            sowie siehe unter Veröffentlichungen.

            Weitere verwandte Unterlagen im WStLA:
            M.Abt. 101 (1.3.2.101), A 4: EZ 323: Übernahmeeintrag durch die Stadt Wien im Grundbuch 1941,
            M.Abt. 101 (1.3.2.101), A 3: Landtafel EZ 390 (insbesondere Schachtel 3, "ad MD 4100/34"),
            M.Abt. 119 (1.3.2.119), A 32, 4468/1921,
            M.Abt. 438 (1.3.2. 438), A 1, 863/1910,
            M.Abt. 438 (1.3.2. 438), A 1, 2408/1928,
            M.Abt. 438 (1.3.2. 438), A 1, 2872/1928,
            M.Abt. 438 (1.3.2. 438), A 1, 941/1938,
            Magistratsdirektion (1.5.3), A 1, 8030/1927,
            Magistratsdirektion (1.5.3), A 1, 8062/1929,
            Magistratsdirektion (1.5.3), A 1, 5360/1932,
            Magistratsdirektion (1.5.3), A 1, 1454/1933.
            Hauptarchiv-Akten (3.1.2, A 1): 45/1873 (Faszikel 344): Verkauf des Bürgerspitalkomplexes in der Inneren Stadt 1873
            5.4 Veröffentlichungen Michael Altmann: Vorschläge für eine neue Organisirung der Verwaltung des Wiener Bürgerspitales. Wien: 1872
            Michael Altmann: Das Wiener Bürgerspital und dessen Verhältnis zur Großkommune Wien. Ein Gutachten: Wien 1865
            Michael Altmann: Das Wiener Bürgerspital. Zur Erinnerung an die Eröffnung des neuen Bürger-Versorgungshauses in der Alservorstadt. Auf Grundlage mehrerer Manuscripte des Bürgerspital-Amtsdirectors Joseph Holzinger. Wien: L. C. Zamarski & C. Dittmarsch 1860
            Michael Altmann: Rechenschaftsbericht der Bürgerspital-Wirtschafts-Kommission über die Verwaltung des Wiener Bürgerspital-Fons in den Jahren 1871-1875. Zur Erinnerung an die vor 75 Jahren erfolgte Constituirung der Bürgerspital-Wirtschafts-Commission, im Auftrage der derzeitigen Commission. Wien: 1876
            Michael Altmann: Rechenschaftsbericht der Bürgerspital-Wirtschafts-Kommission über die Verwaltung des Wiener Bürgerspital-Fonds im Decennium 1861 bis 1870. Wien: 1871
            Sarah Pichlkastner / Manuel Swatek: Fürsorge und Ökonomie. Das Wiener Bürgerspital um 1775. Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe B: Ausstellungskataloge, Heft 97, Wien 2017
            Karl Weiß: Geschichte der Stadt Wien. Band 2. Wien: Lechner 1883, S. 401

            Bürgerspital. In: Wien Geschichte Wiki: https://www.wien.gv.at/wiki/index.php/Bürgerspital
            Bürgerspitalfonds. In: Wien Geschichte Wiki: https://www.wien.gv.at/wiki/index.php/Bürgerspitalfonds
            Bürgerspitalszinshaus. In: Wien Geschichte Wiki: https://www.wien.gv.at/wiki/index.php/Bürgerspitalzinshaus
            7.1 Erschlossen durch Beschreibung von Michaela Laichmann 2004, ergänzt September 2005 Rigele; Verwaltungsgeschichte sowie Punkte 5.3 und 5.4 neu durch Sonnlechner März 2006.
            7.1 Status Bearbeitung Freigabe zur Veröffentlichung
            7.3 Datum der Beschreibung 11.9.2006
            7.3 Paraffe lai
    • +2 - Landesarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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